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Wer Pflege benötigt, hat Anspruch auf Unterstützung. Erfahren Sie hier kurz und klar, wie Sie einen Pflegegrad erfolgreich beantragen.
Ein praktischer Leitfaden für Betroffene und Angehörige
Ein Pflegegrad ist die Grundlage für viele finanzielle und organisatorische Leistungen der Pflegeversicherung – sei es Pflegegeld, Sachleistungen oder Unterstützung im Alltag. Doch wie genau funktioniert die Beantragung? Welche Unterlagen sind nötig? Und was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
In diesem kompakten Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt erfolgreich einen Pflegegrad beantragen und worauf Sie dabei achten sollten.
Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person in der Regel mindestens zwei Jahre in den letzten zehn Jahren in die soziale oder private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Bei Kindern genügt es, wenn ein Elternteil diese Bedingung erfüllt.
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt – diese ist meist der Krankenkasse angeschlossen. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung.
Tipp: Reichen Sie den Antrag am besten schriftlich per Fax oder E-Mail ein, um ein Eingangsdatum nachweisen zu können. Telefonische Anträge sind rechtlich weniger sicher.
Im Antragsformular geben Sie neben den persönlichen Daten auch an, welche Art von Versorgung geplant ist: zu Hause durch Angehörige, mit einem ambulanten Pflegedienst oder stationär. Sie können auch mehrere Optionen kombinieren und den Umfang später ändern.
Wenn Sie beim Ausfüllen unsicher sind, helfen:
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder – bei Privatversicherten – Medicproof, eine Begutachtung durchzuführen. Dabei werden körperliche, kognitive und psychische Fähigkeiten in sechs Bereichen bewertet:
Das Ergebnis wird in Punkten festgehalten und führt zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Die Pflegekasse bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Modulen), die unterschiedlich stark gewichtet werden:
Die gewichteten Ergebnisse ergeben zusammen den Gesamtwert, der zur Einstufung in einen von fünf Pflegegraden führt:
Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Lassen Sie sich beim Termin von einer vertrauten Person begleiten. Angehörige können wichtige Beobachtungen ergänzen, besonders wenn die betroffene Person ihren Zustand zu positiv einschätzt.
Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen – schriftlich, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Oft wird ein neues Gutachten erstellt.
Sollte auch der Widerspruch erfolglos bleiben, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. In den meisten Fällen ist das Verfahren kostenfrei.
Je nach Pflegegrad und Betreuungsform (ambulant oder stationär) stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung:
Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung ist ebenfalls möglich.
Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause eigenständig organisiert wird – etwa durch Angehörige oder eine selbst engagierte Betreuungskraft. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen:
Der Empfänger kann frei entscheiden, wie das Geld verwendet wird.
Kombination mit Sachleistungen: Wenn Pflegesachleistungen (z. B. ambulanter Pflegedienst) nur teilweise in Anspruch genommen werden, wird anteilig Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 und 70 % genutzter Sachleistung (1.047,90 €) werden die restlichen 30 % (179,70 €) als Pflegegeld gezahlt.
Weitere mögliche Leistungen:
Jede versicherte Person hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder neutrale Beratungsstellen. Diese helfen:
Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder digital stattfinden.
Der Weg zum Pflegegrad kann komplex sein, aber mit guter Vorbereitung und klarer Struktur ist er zu bewältigen. Lassen Sie sich beraten, bleiben Sie konsequent und nutzen Sie Ihre Rechte. Denn: Pflegebedürftigkeit bedeutet nicht den Verlust von Selbstbestimmung – mit der richtigen Unterstützung kann das Leben weiterhin sicher, würdevoll und stabil verlaufen.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Antrag stellen sollen, welche Unterlagen wichtig sind oder wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten – unser Team von JaSo24 steht Ihnen gerne zur Seite.
Wir begleiten Sie kompetent, einfühlsam und kostenlos durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Kommunikation mit der Pflegekasse.