Generationen-Maifest im Seniorenheim JaSo – Jung für Alt, Alt für Jung
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Die Entlassung aus dem Krankenhaus ist für Patienten und Angehörige ein Moment der Erleichterung – und zugleich der Beginn einer organisatorischen Aufgabe, die kaum jemand vorbereitet antritt. Wer hilft beim Aufstehen? Wer kocht, wer erkennt Warnsignale, wer fährt zur Nachkontrolle? Die Pflege zu Hause nach dem Krankenhausaufenthalt entscheidet oft darüber, ob die Genesung gelingt oder ob es innerhalb weniger Wochen zur erneuten Einweisung kommt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Leistungen Ihnen zustehen, wer sie bezahlt und wie Sie die Rückkehr nach Hause in wenigen Tagen organisieren.
Nach einer Operation, einem Schlaganfall oder einer längeren Bettlägerigkeit ist der Körper geschwächt. Muskelkraft, Gleichgewicht und Ausdauer sind reduziert, oft kommen neue Medikamente und ungewohnte Hilfsmittel hinzu. Genau in dieser Phase geschehen die meisten Stürze – und genau in dieser Phase fühlen sich Angehörige am stärksten überfordert.
Der zweite kritische Punkt ist die Medikation. Wer das Krankenhaus mit einem veränderten Medikamentenplan verlässt, braucht jemanden, der die Einnahme zuverlässig überwacht und Nebenwirkungen bemerkt. Der dritte Punkt ist die Ernährung: Viele Patienten verlieren im Krankenhaus deutlich an Gewicht, und ohne regelmäßige, warme Mahlzeiten verzögert sich die Genesung erheblich.
Wenn diese drei Bereiche – Bewegung, Medikamente und Ernährung – in der ersten Woche zu Hause nicht abgedeckt sind, steigt das Risiko einer erneuten Krankenhauseinweisung deutlich. Deshalb sollte die Betreuung stehen, bevor der Entlassungstermin feststeht.


Viele Angehörige wissen nicht, dass sie die Anschlussversorgung nicht allein organisieren müssen. Jedes Krankenhaus ist nach § 39 Abs. 1a SGB V verpflichtet, ein Entlassmanagement durchzuführen. Es ist für Sie kostenfrei und beginnt idealerweise schon wenige Tage nach der Aufnahme.
Wichtig: Das Entlassmanagement darf nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung starten, weil dabei Daten an Kassen und Leistungserbringer weitergegeben werden. Unterschreiben Sie diese Einwilligung früh – ohne sie darf die Klinik nichts organisieren.
Das Krankenhaus kann im Rahmen des Entlassmanagements Verordnungen für bis zu sieben Kalendertage nach der Entlassung ausstellen. Das betrifft häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Verbandmittel, Soziotherapie sowie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Danach übernimmt der Hausarzt.
Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen: Ein Entlassrezept für Medikamente ist nur drei Werktage gültig – lösen Sie es sofort ein. Und der Krankentransport nach Hause wird einmalig für den Entlassungstag verordnet.
Die häufigste Ursache für einen chaotischen Entlassungstag ist, dass zu spät begonnen wurde. Diese Zeitleiste zeigt, was wann erledigt sein sollte.


Nach dem Krankenhaus stehen fünf gesetzliche Leistungen und eine private Lösung zur Auswahl. Sie schließen sich nicht aus – viele Familien kombinieren sie. Die folgende Übersicht zeigt auf einen Blick, was wann in Frage kommt.
| Leistung | Rechtsgrundlage | Voraussetzung | Dauer | Wer zahlt | Ihr Anteil |
|---|---|---|---|---|---|
| Übergangspflege im Krankenhaus | § 39e SGB V | Anschlussversorgung lässt sich nicht rechtzeitig organisieren | max. 10 Tage | Krankenkasse | 10 € pro Tag |
| Kurzzeitpflege | § 42 SGB XI | ab Pflegegrad 2 | bis 8 Wochen pro Jahr | Pflegekasse, bis 3.539 € jährlich | Unterkunft und Verpflegung |
| Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad | § 39c SGB V | kein Pflegegrad 2–5, schwere Krankheit | bis 8 Wochen pro Jahr | Krankenkasse, bis 3.539 € jährlich | Unterkunft und Verpflegung |
| Häusliche Krankenpflege | § 37 SGB V | ärztliche Verordnung | Grundpflege bis 4 Wochen je Krankheitsfall | Krankenkasse | 10 % plus 10 € je Verordnung |
| Haushaltshilfe | § 38 SGB V | kein Pflegegrad 2–5 | bis 4 Wochen | Krankenkasse | 10 %, mind. 5 € / max. 10 € pro Tag |
| 24-Stunden-Betreuung zu Hause | privat | jederzeit, auch ohne Pflegegrad | dauerhaft | privat, Pflegegeld anrechenbar | ab 2.408 € im Monat |
Wenn sich unmittelbar nach der Behandlung weder häusliche Krankenpflege noch ein Kurzzeitpflegeplatz organisieren lässt, dürfen Sie längstens zehn Tage im Krankenhaus oder einer angeschlossenen Versorgungseinrichtung bleiben. Enthalten sind Grund- und Behandlungspflege, Medikamente, Hilfsmittel, Unterkunft und Verpflegung. Volljährige zahlen zehn Euro je Kalendertag zu, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Die Übergangspflege verschafft Ihnen genau die Zeit, die Sie zum Organisieren brauchen – fragen Sie den Sozialdienst aktiv danach.
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Sie steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und wurde zum 1. Juli 2025 von vier auf acht Wochen pro Kalenderjahr ausgeweitet. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie selbst.
Diese Leistung wird oft übersehen. Liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor und reicht häusliche Krankenpflege nicht aus, zahlt die Krankenkasse die Kurzzeitpflege – ebenfalls bis zu acht Wochen und bis 3.539 Euro im Jahr. Typischer Fall: ein Sturz mit Oberschenkelhalsbruch bei einem bis dahin selbstständigen Menschen. Ein Pflegegrad 1 schließt den Anspruch übrigens nicht aus.
Ein ambulanter Pflegedienst kommt ins Haus und übernimmt die Behandlungspflege: Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die das Krankenhaus für die ersten sieben Tage ausstellen darf.
Ein häufiges Missverständnis: Die Grenze von vier Wochen je Krankheitsfall gilt nur für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Für die Behandlungspflege sieht das Gesetz keine solche Frist vor – sie kann so lange verordnet werden, wie sie medizinisch nötig ist. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr.
Kann der Haushalt nach der Entlassung nicht weitergeführt werden und liegt kein Pflegegrad 2 bis 5 vor, übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Viele Kassen bieten darüber hinaus großzügigere Satzungsleistungen an – fragen Sie konkret nach.
Alle gesetzlichen Leistungen sind zeitlich befristet oder decken nur einzelne Stunden am Tag ab. Wer rund um die Uhr jemanden im Haus braucht, kommt an einer Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft nicht vorbei. Was genau zur 24-Stunden-Betreuung gehört, haben wir separat aufgeschlüsselt. Die Betreuungskraft wohnt mit im Haushalt, hilft bei Körperpflege, Ankleiden, Mobilität und Mahlzeiten, erinnert an Medikamente, begleitet zu Arztterminen und ist nachts ansprechbar.
Der große Vorteil nach einem Krankenhausaufenthalt: Es wird kein Pflegegrad vorausgesetzt, und die Betreuung kann in der Regel innerhalb von vier bis sechs Tagen beginnen – schnell genug, um sie parallel zum Entlassungstermin zu organisieren.
Sie brauchen schnell eine Lösung für die Zeit nach der Entlassung? Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Betreuungsform in Ihrer Situation passt – und wie schnell sie starten kann.

Das ist der Normalfall nach einer plötzlichen Erkrankung: Bis zur Einlieferung war alles in Ordnung, und nun soll innerhalb weniger Tage eine Pflegesituation organisiert werden. Wichtig zu wissen: Sie sind auch ohne Pflegegrad nicht ohne Ansprüche – häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V laufen komplett über die Krankenkasse.
Stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad, solange der Patient noch in der Klinik ist. Der Sozialdienst unterstützt Sie dabei und liefert der Pflegekasse die Unterlagen, die den Hilfebedarf belegen. Ein formloser Anruf bei der Pflegekasse genügt für den Antrag – das Datum zählt.
Der Pflegegrad wirkt rückwirkend zum Monat der Antragstellung. Sie können die Betreuung also sofort starten und die Leistungen später verrechnen.
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 angehoben und bleiben im gesamten Jahr 2026 unverändert. Die nächste gesetzliche Dynamisierung ist erst für 2028 vorgesehen. Diese Zahlen können Sie Ihrer Planung also sicher zugrunde legen.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistungen monatlich | Entlastungsbetrag monatlich |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Wer eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause organisiert, erhält das Pflegegeld in voller Höhe – die Betreuungskraft ist keine zugelassene Pflegeeinrichtung, deshalb wird nichts gegengerechnet. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 Euro plus 131 Euro Entlastungsbetrag, also 730 Euro monatlich, die direkt in die Finanzierung fließen können.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keine getrennten Budgets mehr. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro ab Pflegegrad 2. Die früher geforderte sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen – der Anspruch besteht sofort nach Zuerkennung des Pflegegrades. Die Verhinderungspflege wurde zugleich von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr verlängert.
Dieses Budget lässt sich hervorragend für die erste Phase nach dem Krankenhaus einsetzen, etwa um die Wochen bis zum Start einer dauerhaften Betreuung zu überbrücken.
Muss die Wohnung angepasst werden – bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift, Haltegriffe –, zahlt die Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 Euro möglich. Beantragen Sie den Zuschuss vor dem Umbau.
Wer als Arbeitnehmer kurzfristig eine Pflegesituation organisieren muss, kann sich bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr freistellen lassen und erhält dafür Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Seit 2024 steht dieser Anspruch jedes Jahr neu zur Verfügung, nicht mehr nur einmalig.
Alle Details zu Ablauf und Preisen finden Sie auf unserer Seite zur 24-Stunden-Pflege zu Hause. Eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kostet bei JaSo24 ab 2.408 Euro im Monat. Rechnen Sie Pflegegeld und Entlastungsbetrag gegen, verbleibt bei Pflegegrad 3 ein Eigenanteil von rund 1.678 Euro – deutlich weniger als der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim, und der vertraute Wohnraum bleibt erhalten. Der genaue Preis hängt vom Betreuungsaufwand, den Sprachkenntnissen und der Mobilität ab.
Unsicher, welche Leistungen Ihnen konkret zustehen? Wir rechnen Ihnen unverbindlich vor, was Pflegekasse und Krankenkasse in Ihrem Fall übernehmen.
Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in Kraft getreten. Zwei Änderungen sind für Angehörige nach einem Krankenhausaufenthalt besonders relevant:
Nicht geändert haben sich die Leistungsbeträge: Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag bleiben 2026 auf dem Niveau von 2025. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt weiterhin bei 3,6 Prozent.
JaSo24 vermittelt seit Jahren polnische Betreuungskräfte in deutsche Haushalte – legal nach dem EU-Entsendeverfahren, mit A1-Bescheinigung und ohne Grauzonen. Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt zählt Geschwindigkeit: Eine passende Betreuungskraft ist in der Regel innerhalb von vier bis sechs Tagen vor Ort.
Der Entlassungstermin steht schon fest? Schreiben Sie uns kurz, was gebraucht wird – wir melden uns am selben Tag mit einem konkreten Vorschlag.


Das hängt von der Leistung ab. Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V zahlt die Krankenkasse. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegegeld und Entlastungsbetrag kommen von der Pflegekasse und setzen einen Pflegegrad voraus. Eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause wird privat finanziert, Pflegegeld und Entlastungsbetrag können dafür verwendet werden.
Das Krankenhaus ist nach § 39 Abs. 1a SGB V zum Entlassmanagement verpflichtet. Zuständig ist der Sozialdienst der Klinik. Er klärt den Hilfebedarf, stellt Kontakte zu Pflegediensten her und unterstützt beim Pflegegradantrag. Voraussetzung ist Ihre schriftliche Einwilligung.
Die Übergangspflege nach § 39e SGB V findet im Krankenhaus selbst statt, dauert höchstens zehn Tage und wird von der Krankenkasse getragen. Die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI erfolgt in einer stationären Pflegeeinrichtung, dauert bis zu acht Wochen im Jahr und setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Sie haben trotzdem Ansprüche: häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe über die Krankenkasse sowie Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V. Stellen Sie parallel über den Sozialdienst einen Eilantrag – bei einem Antrag aus dem Krankenhaus muss die Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag stattfinden. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
In der Regel innerhalb von vier bis sechs Tagen. Melden Sie sich am besten, sobald der voraussichtliche Entlassungstermin bekannt ist – dann ist die Betreuungskraft rechtzeitig vor Ort.
Für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gilt eine Grenze von vier Wochen je Krankheitsfall, die in begründeten Fällen verlängert werden kann. Für die Behandlungspflege – etwa Injektionen oder Verbandwechsel – sieht das Gesetz keine solche Frist vor; sie kann verordnet werden, solange sie medizinisch notwendig ist.
Wenn eine dauerhafte medizinische Überwachung nötig ist, etwa bei intensivpflichtiger Beatmung, oder wenn die Wohnung sich baulich nicht anpassen lässt. In allen anderen Fällen – auch bei Demenz, nach Schlaganfall oder bei vollständiger Immobilität – ist eine Betreuung zu Hause mit einer Betreuungskraft in häuslicher Gemeinschaft in aller Regel machbar.
Bei JaSo24 beginnen die Kosten ab 2.408 Euro im Monat. Der genaue Preis richtet sich nach Betreuungsaufwand, Mobilität und gewünschten Sprachkenntnissen. Pflegegeld und Entlastungsbetrag reduzieren den Eigenanteil, ab Pflegegrad 2 zusätzlich der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege.