Bewegung im Alter: Was sinnvoll ist, mit Tages- und Wochenplan
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Jedes Jahr kursieren im Herbst Schlagzeilen über „die Pflegereform“, und jedes Jahr fragen uns Familien, ob sie jetzt mehr Geld bekommen, weniger, oder ob sich für sie überhaupt etwas ändert. Diesmal ist die Frage berechtigt: Seit dem 4. Juni 2026 liegt der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vor. Er ist noch nicht beschlossen, aber er zeigt, wohin die Reise geht. Dieser Text sortiert, was 2026 tatsächlich gilt, was ab 2027 geplant ist und was Familien, die zu Hause pflegen, daraus jetzt ableiten sollten. Stand: September 2026.
Für das Jahr 2026 ändert sich nichts: Alle Leistungsbeträge bleiben auf dem Stand von 2025. Ab 1. Januar 2027 soll nach dem Entwurf das Pflegegeld steigen, dafür wird das gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege deutlich gekürzt und der Zugang zu Pflegegrad 2 schwieriger. Die Beiträge steigen für Kinderlose, Gutverdiener und Minijobs. Beschlossen ist davon noch nichts, Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, Änderungen im Verfahren sind wahrscheinlich.

Die letzte Erhöhung um 4,5 Prozent kam zum 1. Januar 2025. Seitdem gelten unverändert:
| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld pro Monat | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung pro Monat | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag pro Monat | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch pro Monat | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Wohnumfeldverbesserung je Maßnahme | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro pro Jahr, ab Pflegegrad 2, seit 1. Juli 2025 ohne Vorpflegezeit und flexibel zwischen beiden Leistungen aufteilbar.
Pflegeunterstützungsgeld: bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr und Pflegebedürftigem für berufstätige Angehörige in akuten Pflegesituationen.
Zuschläge im Pflegeheim: Der Leistungszuschlag zum Eigenanteil steigt mit der Aufenthaltsdauer, 15 Prozent im ersten Jahr bis 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Der Eigenanteil im ersten Jahr liegt bundesweit trotzdem bei rund 3.000 Euro monatlich (Auswertung der Ersatzkassen, Stand 2025).
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit einem Defizit der Pflegeversicherung von 22,5 Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren. Der Entwurf soll bis 2030 mehr als 20 Milliarden Euro einsparen, durch Leistungskürzungen, strengere Zugangsregeln und höhere Beiträge für bestimmte Gruppen. Hauptteil des Inkrafttretens: 1. Januar 2027. Die wichtigsten Punkte für die häusliche Pflege:
Pflegegeld steigt und heißt künftig „Entlastungsbudget“.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Entlastungsbudget ab 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | 386 € |
| 3 | 599 € | 638 € |
| 4 | 800 € | 889 € |
| 5 | 990 € | 1.079 € |
Das sind 39 bis 89 Euro mehr im Monat. Auch die Sachleistungen für Pflegedienste steigen, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel von 1.497 auf 1.590 Euro.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden fast halbiert. Aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro wird ein „Überbrückungsbudget“ von 1.855 Euro bei Pflegegrad 2 und 3 und 2.285 Euro bei Pflegegrad 4 und 5. Das ist die härteste Kürzung für Familien, die zu Hause pflegen, denn genau dieses Geld finanziert heute Urlaub, Krankheit und Überbrückung, wenn die Betreuung wechselt.
Entlastungsbetrag steigt auf 175 Euro, aber nur ab Pflegegrad 2. Er heißt künftig „Sozialraumbudget“. Für Pflegegrad 1 entfällt er komplett, dort soll es stattdessen Beratung und eine neue „Pflegebegleitung“ ab 2028 geben. Nicht genutzte Beträge sollen nicht mehr ins Folgejahr übertragbar sein.
Pflegegrad 2 wird schwerer erreichbar. Die Punkteschwellen der Begutachtung sollen angehoben werden: Pflegegrad 1 künftig ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Wer heute eingestuft ist, behält seinen Pflegegrad (Bestandsschutz). Für Neuanträge ab 2027 wird es enger, gerade bei Demenz im frühen Stadium.
Jährliche Anpassung ab 2028. Statt der bisherigen Dreijahresschritte sollen die Leistungen ab 2028 jährlich angepasst werden.
Rentenansprüche pflegender Angehöriger sinken. Der Entwurf sieht rund 30 Prozent geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige vor; die Flexirenten-Regelung entfällt.
Pflegeheim: Die höheren Zuschlagsstufen zum Eigenanteil sollen später greifen, die Bewohner zahlen also länger den vollen Eigenanteil.
Der allgemeine Beitragssatz von 3,6 Prozent soll unverändert bleiben. Teurer wird es gezielt:
Das im Koalitionsvertrag diskutierte Familienpflegegeld, eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, ist nicht Teil des Entwurfs und hat keinen Zeitplan. Ein flexibles „Pflegebudget“, das alle ambulanten Töpfe frei kombinierbar macht, wie es der „Zukunftspakt Pflege“ von Bund und Ländern 2025 skizziert hatte, ist im Entwurf nur in Ansätzen enthalten: Die Töpfe werden umbenannt, aber nicht zusammengelegt.
Rechnen Sie 2026 mit den heutigen Beträgen. Wer jetzt eine Betreuung zu Hause organisiert, kalkuliert mit 599 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4, plus Steuervorteil, plus Entlastungsbetrag, plus gemeinsamem Jahresbetrag.
Nutzen Sie den gemeinsamen Jahresbetrag 2026 vollständig aus. 3.539 Euro stehen bis Jahresende zur Verfügung. Ab 2027 sind es nach dem Entwurf nur noch 1.855 beziehungsweise 2.285 Euro. Was Sie 2026 nicht abrufen, verfällt.
Stellen Sie Anträge auf Pflegegrad und Höherstufung noch 2026. Wer vor der Anhebung der Punkteschwellen eingestuft wird, genießt Bestandsschutz. Bei beginnender Demenz kann das den Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und keinem Pflegegrad ausmachen. Mehr auf unserer Seite Pflegegrade.
Nutzen Sie den Steuervorteil. Kosten für eine Betreuungskraft im Haushalt sind als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG mit 20 Prozent, bis zu 4.000 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abziehbar. Daran ändert die Reform nichts.
| Position | 2026 | ab 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Betreuung in häuslicher Gemeinschaft bei Jaso24 (Beispiel Stufe 2) | 2.655 € | 2.655 € |
| abzüglich Pflegegeld / Entlastungsbudget | − 599 € | − 638 € |
| abzüglich Steuervorteil § 35a EStG (anteilig) | − 333 € | − 333 € |
| Eigenanteil pro Monat | rund 1.720 € | rund 1.680 € |
| zusätzlich: Entlastungsbetrag / Sozialraumbudget | 131 € monatlich | 175 € monatlich |
| zusätzlich: Jahresbetrag Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | 3.539 € jährlich | 1.855 € jährlich |
Unter dem Strich: Monatlich etwas besser, im Jahr wegen der Kürzung bei der Verhinderungspflege rund 1.000 Euro schlechter. Alle Zahlen in der rechten Spalte sind Entwurfsstand und können sich ändern.

Ist die Reform beschlossen?<br>Nein. Stand September 2026 liegt ein Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 vor. Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Einzig die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für 2027 ist bereits beschlossen.
Verliere ich meinen Pflegegrad, wenn die Schwellen steigen?<br>Nein. Der Entwurf sieht Bestandsschutz für bereits eingestufte Personen vor. Die neuen Schwellen gelten für Neuanträge.
Muss ich wegen der Reform etwas beantragen?<br>Änderungen der Leistungsbeträge werden automatisch umgesetzt. Was Sie beantragen müssen, sind Leistungen, die Sie bisher nicht nutzen, und gegebenenfalls eine Höherstufung, am besten noch 2026.
Wird die 24-Stunden-Betreuung durch die Reform gefördert?<br>Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft wird über das Pflegegeld finanziert, das nach dem Entwurf steigt. Eine direkte Förderung ist nicht vorgesehen. Die Kürzung bei der Verhinderungspflege trifft Familien mit Betreuungskraft, die dieses Budget für Wechselphasen und Urlaub genutzt haben.
Wo finde ich den aktuellen Gesetzesstand?<br>Beim Bundesgesundheitsministerium und im Dokumentationssystem des Bundestags. Wir aktualisieren diesen Text nach jedem Verfahrensschritt.
Alle Preise und Beispielrechnungen für jeden Pflegegrad finden Sie auf unserer Seite 24-Stunden-Pflege Kosten. Wie die Betreuung zu Hause abläuft und warum sie legal ist, lesen Sie unter 24-Stunden-Pflege zu Hause und 24-Stunden-Pflege legal.
Wenn Sie wissen wollen, was die heutigen Leistungen und der Entwurf für Ihre konkrete Situation bedeuten, rufen Sie an: 0800 700 88 20, kostenfrei. Karina Krupa und Liane Vogel rechnen mit Ihnen durch, ehrlich und ohne Reformversprechen. Oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Stand 6. September 2026. Leistungsbeträge 2026 nach SGB XI. Angaben zum Pflegeneuordnungsgesetz beruhen auf dem Referentenentwurf vom 4. Juni 2026 und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Steuerliche Hinweise ersetzen keine Beratung durch einen Steuerberater.