Eigenanteil im Pflegeheim zu teuer? Elternunterhalt, Schonvermögen und die Kosten zu Hause

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Liane Vogel

Liane Vogel

Kundenberaterin für Seniorenbetreuung

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    Senior steht mit seiner Tochter vor dem eigenen Haus
    Hinzugefügt am: 19.09.2026 um 09:58 Uhr

    Geprüft von Liane Vogel  Kundenberaterin für Seniorenbetreuung, Jaso24

    Auf den Punkt gebracht: Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt 2026 im ersten Jahr bei durchschnittlich 3.364 € im Monat (vdek, Stand 1. Juli 2026). Reicht die Rente nicht, muss zuerst das Vermögen bis auf 10.000 € Schonvermögen pro Person eingesetzt werden; danach kann das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ einspringen. Auf Kinder greift das Sozialamt für den Elternunterhalt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € je Kind zurück – für Ehepartner gilt diese Grenze nicht. Die Betreuung zu Hause mit Jaso24 kostet bei Pflegegrad 3 nach Pflegegeld und anteiligem Steuervorteil rund 1.843 € im Monat, und das Elternhaus bleibt bewohnt.

    Eigenanteil im Pflegeheim zu teuer – wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

    Der Kostenvoranschlag des Pflegeheims liegt auf dem Küchentisch, und die Zahl darauf ist doppelt so hoch wie die Rente Ihrer Mutter. Dann kommen die Fragen, die einen nachts wach halten: Müssen wir das Elternhaus verkaufen? Muss ich selbst zahlen? Und was ist mit dem Geld, das Vater den Enkeln geschenkt hat?

    Die gute Nachricht: Das Gesetz regelt, wer in welcher Reihenfolge zahlt – und Kinder sind seit 2020 besser geschützt, als viele glauben. Wir gehen die Reihenfolge durch und rechnen dann offen vor, wann die Betreuung zu Hause als Alternative zum Pflegeheim wirtschaftlicher ist – und wann nicht.

    Warum ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026 so hoch?

    Laut Verband der Ersatzkassen (vdek) zahlen Heimbewohner im ersten Jahr im Bundesdurchschnitt 3.364 € im Monat aus eigener Tasche – 256 € mehr als ein Jahr zuvor. Darin stecken drei Posten: der Eigenanteil an den Pflegekosten (1.775 €; der Zuschlag der Pflegekasse für das erste Jahr ist schon abgezogen), Unterkunft und Verpflegung (1.068 €) und Investitionskosten (521 €). Die Werte für jedes Bundesland stehen im Beitrag Pflegeheim Kosten 2026: Eigenanteil nach Bundesland.

    Die Pflegekasse zahlt im Heim einen festen Betrag je Pflegegrad (bei Pflegegrad 3: 1.319 € im Monat, § 43 SGB XI) und dazu einen Zuschlag auf den Eigenanteil an den Pflegekosten: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gibt es ihn nicht – deshalb bleiben auch ab dem vierten Jahr durchschnittlich 2.111 € im Monat.

    Wer zahlt das Pflegeheim – und in welcher Reihenfolge?

    Im Grundsatz gilt diese Reihenfolge:

    Wer oder was wird herangezogen?Wichtige Grenze 2026
    1. Rente, Pension und sonstiges Einkommen der pflegebedürftigen PersonIm Heim bleibt ein Barbetrag („Taschengeld“)
    2. Erspartes und Vermögen – auch das des EhepartnersSchonvermögen: 10.000 € je Person, 20.000 € für Ehepaare
    3. Wohngeld; in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zusätzlich PflegewohngeldWohngeld auch für Heimbewohner, mit eigenen Einkommens- und Vermögensregeln; Pflegewohngeld für die Investitionskosten geförderter Heime
    4. Hilfe zur Pflege vom Sozialamt (§§ 61 ff. SGB XII)Erst, sobald das Sozialamt vom Bedarf weiß – nicht rückwirkend
    5. Beschenkte – Rückforderung von SchenkungenSchenkungen der letzten 10 Jahre (§§ 528, 529 BGB)
    6. Kinder (Elternunterhalt) – Rückgriff des SozialamtsNur bei mehr als 100.000 € Jahresbruttoeinkommen je Kind

    Wie hoch ist das Schonvermögen 2026 – und was gehört dazu?

    Seit 2023 bleiben 10.000 € für jede volljährige Person unangetastet, bei Ehepaaren also 20.000 € – die oft noch genannten 5.000 € sind veraltet. Geschützt sind außerdem angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto, staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen und unter bestimmten Voraussetzungen das selbst bewohnte Haus (§ 90 Abs. 2 SGB XII).

    Muss das Elternhaus für das Pflegeheim verkauft werden?

    Das kommt darauf an, wer darin wohnt. Geschützt ist ein „angemessenes Hausgrundstück“, solange die pflegebedürftige Person oder ihr Ehepartner darin lebt. Zieht Ihr Vater ins Heim und Ihre Mutter bleibt im Haus, bleibt es in der Regel Schonvermögen. Feste Quadratmeter- oder Wertgrenzen nennt das Gesetz nicht; das Sozialamt prüft den Einzelfall.

    Anders ist es, wenn eine alleinstehende Person dauerhaft ins Pflegeheim zieht: Das Haus ist dann nicht mehr selbst bewohnt und zählt grundsätzlich zum verwertbaren Vermögen. Verwerten heißt verkaufen, vermieten oder beleihen. Geht das nicht sofort oder wäre es eine Härte, soll das Sozialamt die Hilfe als Darlehen leisten und kann sie im Grundbuch absichern lassen (§ 91 SGB XII). Nach dem Tod kann das Amt von den Erben Kostenersatz für die Sozialhilfe der letzten zehn Jahre verlangen, begrenzt auf den Nachlass (§ 102 SGB XII).

    Ehepartner: Für sie gilt die 100.000-€-Grenze nicht

    Ehepaare, die nicht getrennt leben, betrachtet das Sozialamt gemeinsam. Erspartes über 20.000 € muss zuerst eingesetzt werden, und aus dem gemeinsamen Einkommen verlangt das Amt einen „angemessenen“ Beitrag – einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht. Für Paare ist das Heim deshalb oft besonders hart: Der Partner zu Hause finanziert den Heimplatz mit und führt trotzdem den eigenen Haushalt weiter.

    Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für das Pflegeheim zahlen?

    Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Das Sozialamt greift nur noch auf Kinder zurück, deren Jahresbruttoeinkommen jeweils über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Dazu zählen auch Mieten und Kapitalerträge; rechtlich maßgeblich ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Wichtig für Familien:

    • Die Grenze gilt je Kind. Das Einkommen von Geschwistern wird nicht zusammengerechnet.
    • Das Einkommen des Schwiegerkindes zählt für die Grenze nicht, ebenso wenig das Vermögen des Kindes.
    • Das Gesetz vermutet, dass Sie unter der Grenze liegen. Auskunft darf das Sozialamt erst verlangen, wenn es hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass Sie darüber liegen.
    • Auf Enkel greift das Sozialamt nicht zurück.

    Wer über der Grenze liegt, zahlt nicht automatisch alles: Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 bleiben vom bereinigten Nettoeinkommen mindestens 2.650 € im Monat als Selbstbehalt, dazu 70 % des darüber liegenden Einkommens; die genaue Höhe wird im Einzelfall berechnet. Wie Geschwister über Geld und Aufgaben sprechen, ohne sich zu entzweien, zeigt der Beitrag Geschwisterstreit bei der Pflege der Eltern.

    Schenkungen: Was bedeutet die Zehn-Jahres-Frist?

    Wer seinen Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann, darf Geschenke der letzten zehn Jahre zurückfordern (§§ 528, 529 BGB); das Sozialamt kann diesen Anspruch auf sich überleiten (§ 93 SGB XII). Beschenkte können die Rückgabe abwenden, indem sie den fehlenden Betrag laufend zahlen. Wurde ein Haus übertragen, gehört ein Notar oder eine Fachanwältin an den Tisch.

    Senior sitzt auf der Terrasse seines Hauses, die Betreuungskraft legt ihm eine Decke über die Knie

    Gibt es Hilfe zur Pflege auch für die Pflege zu Hause?

    Grundsätzlich ja. Die Hilfe zur Pflege umfasst auch die häusliche Pflege (§ 63 SGB XII), und ambulante Leistungen haben Vorrang vor stationären (§ 13 SGB XII). Ob und in welcher Höhe das Sozialamt die Versorgung zu Hause mitfinanziert, entscheidet es aber im Einzelfall; es darf die Mehrkosten gegenüber einem zumutbaren Heimplatz prüfen. Die 100.000-€-Grenze für Kinder gilt auch hier.

    Stellen Sie den Antrag früh: Sozialhilfe gibt es erst, sobald das Sozialamt vom Bedarf erfährt; bereits bezahlte Rechnungen aus der Zeit davor werden in der Regel nicht erstattet. Rund ein Drittel der Heimbewohner erhält Hilfe zur Pflege (vdek) – niemand muss sich dafür schämen. Kostenfrei und neutral beraten Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse; bei Fragen zu Haus, Schenkung oder Elternunterhalt hilft eine Fachanwältin für Sozialrecht.

    Was kostet das Pflegeheim über drei Jahre – und was die Betreuung zu Hause?

    Bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft – umgangssprachlich 24-Stunden-Betreuung – zieht eine Betreuungskraft mit ins Haus. Jaso24 berechnet dafür bei Pflegegrad 3 pauschal 2.775 € im Monat, inklusive An- und Abreise und ohne Vermittlungsgebühr. Nach Abzug von 599 € Pflegegeld und bis zu 333 € anteiligem Steuervorteil (§ 35a EStG) bleibt ein Eigenanteil von 1.843 €. Die Preise für alle Pflegegrade stehen auf der Seite 24-Stunden-Pflege Kosten.

    ZeitraumPflegeheim pro MonatZu Hause mit Jaso24 pro MonatUnterschied pro Jahr
    1. Jahr3.364 €1.843 €18.252 €
    2. Jahr3.051 €1.843 €14.496 €
    3. Jahr2.633 €1.843 €9.480 €
    Summe über 36 Monate108.576 €66.348 €42.228 €

    Pflegeheim: Bundesdurchschnitt laut vdek (Stand 1. Juli 2026), einschließlich Unterkunft und Verpflegung. Zu Hause: Jaso24-Preis bei Pflegegrad 3 nach Pflegegeld und Steuervorteil, ohne die eigenen Haushaltskosten. Ihr Heim vor Ort kann teurer oder günstiger sein; Preissteigerungen sind auf beiden Seiten nicht eingerechnet. Bitte lesen Sie die Annahmen mit:

    • Unterkunft und Verpflegung: Im Heimbetrag stecken dafür 1.068 €. Zu Hause laufen Haushalt, Lebensmittel und Energie weiter; dazu kommen Kost und Logis für die Betreuungskraft (nach unserer Erfahrung 150 bis 250 € im Monat). Mit Ihren eigenen Zahlen schrumpft der Vorsprung, besonders ab dem dritten Jahr.
    • Steuervorteil: Die 333 € gibt es nur, soweit tatsächlich so viel Einkommensteuer anfällt. Kinder können den Vorteil bei der Betreuung im Haushalt der Eltern grundsätzlich selbst nutzen, wenn sie Vertragspartner sind, die Rechnung auf ihren Namen lautet und sie selbst überweisen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.04.2022 – VI R 2/20); über die Anerkennung entscheidet das Finanzamt. Für Heimkosten der Eltern erhalten Kinder diese Ermäßigung nicht (Urteil vom 03.04.2019 – VI R 19/17). Auch Heimbewohner können einen Teil ihrer Kosten steuerlich geltend machen; das ist hier nicht eingerechnet.
    • Ab dem vierten Jahr sinkt der Eigenanteil im Heim auf durchschnittlich 2.111 €; der Abstand beträgt dann nur noch rund 270 € im Monat.
    • Reform: Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (Stand September 2026, noch nicht beschlossen) sieht vor, dass die Zuschläge im Heim ab 2027 später steigen – mehr dazu im Beitrag zur Pflegereform 2026.

    Was die Tabelle nicht zeigt: das Haus

    Der größere Unterschied liegt oft im Vermögen. Bleibt Ihre Mutter mit einer Betreuungskraft zu Hause, wohnt sie weiter in ihrem Haus: Niemand muss es verkaufen, um den Heimplatz zu bezahlen, und es steht nicht leer. Wird später doch Sozialhilfe nötig, bleibt ein angemessenes, selbst bewohntes Haus grundsätzlich geschützt; die Angemessenheit prüft das Sozialamt trotzdem.

    Wann ist die Betreuung zu Hause die wirtschaftlichere Lösung – und wann nicht?

    Wirtschaftlich spricht viel für die Betreuung zu Hause, wenn

    • ein Haus oder eine Wohnung mit einem freien Zimmer für die Betreuungskraft vorhanden ist,
    • Rente und Pflegegeld den größten Teil der laufenden Kosten decken,
    • ein Ehepartner mit im Haus lebt oder beide Eltern Hilfe brauchen.

    Gerade bei Ehepaaren fällt der Unterschied ins Gewicht: Zwei Heimplätze bedeuten zwei Eigenanteile, im Bundesdurchschnitt 6.728 € im Monat im ersten Jahr. Zu Hause berechnen wir für die zweite Person einen Aufschlag auf den Monatspreis, den wir Ihnen nach der Bedarfsanalyse nennen.

    Es gibt aber auch Grenzen. „24 Stunden“ heißt Anwesenheit im Haus, nicht 24 Stunden Arbeit; Arbeits- und Ruhezeiten regelt der Dienstleistungsvertrag. Regelmäßige Nachtwachen leisten unsere Betreuungskräfte nicht, und medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Wer nachts dauerhaft Aufsicht braucht, ist im Pflegeheim womöglich besser versorgt.

    Kommt die Betreuung zu Hause für Ihre Familie infrage, erhalten Sie bei Jaso24 bis zu 5 passende Betreuungskräfte zur Auswahl; der Start ist in der Regel in 4–6 Tagen möglich. Die Betreuung kostet ab 2.595 € im Monat.

    Häufige Fragen

    Muss das Haus der Eltern verkauft werden, wenn sie ins Pflegeheim kommen?
    Nein, solange der Ehepartner darin wohnt und das Haus angemessen ist – dann zählt es zum Schonvermögen. Zieht eine alleinstehende Person dauerhaft ins Pflegeheim, gilt das Haus grundsätzlich als verwertbares Vermögen; das Sozialamt kann die Hilfe dann als Darlehen leisten.

    Ab welchem Einkommen müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?
    Das Sozialamt greift erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € je Kind auf Kinder zurück (§ 94 Abs. 1a SGB XII, seit 2020). Das Einkommen von Geschwistern oder Schwiegerkindern wird für diese Grenze nicht mitgerechnet.

    Wie hoch ist das Schonvermögen im Pflegeheim 2026?
    Bei der Hilfe zur Pflege bleiben 10.000 € je volljähriger Person unangetastet, bei Ehepaaren 20.000 €. Geschützt sind außerdem angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto und ein angemessenes, selbst bewohntes Haus.

    Kann das Sozialamt Schenkungen zurückfordern?
    Ja, Schenkungen der letzten zehn Jahre vor Eintritt der Bedürftigkeit können zurückgefordert werden (§§ 528, 529 BGB); das Sozialamt kann diesen Anspruch auf sich überleiten. Beschenkte können die Rückgabe abwenden, indem sie den fehlenden Betrag laufend zahlen.

    Was kostet die Betreuung zu Hause im Vergleich zum Pflegeheim?
    Bei Pflegegrad 3 berechnet Jaso24 für die Betreuung zu Hause 2.775 € im Monat; nach 599 € Pflegegeld und bis zu 333 € Steuervorteil bleiben rund 1.843 €. Im Pflegeheim liegt der Eigenanteil im ersten Jahr bei durchschnittlich 3.364 €, einschließlich Unterkunft und Verpflegung.

    Preise und Beispielrechnungen für jeden Pflegegrad finden Sie unter 24-Stunden-Pflege Kosten. Was eine Betreuungskraft im Alltag übernimmt, lesen Sie auf der Seite 24-Stunden-Pflege zu Hause.

    Nächster Schritt

    Sie möchten wissen, was die Betreuung zu Hause in Ihrer Situation kostet, bevor Sie einen Heimvertrag unterschreiben? Rufen Sie uns an: 0800 700 88 20, kostenfrei. Karina Krupa und Liane Vogel rechnen mit Ihnen in Ruhe durch, ob das Zuhause der bessere Weg ist – und sagen es Ihnen auch, wenn nicht. Oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

    Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; sie ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Der Steuervorteil nach § 35a EStG hängt von Ihrer Steuerlast ab. Verbindliche Auskünfte geben Sozialamt, Pflegestützpunkt, Steuerberater oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.