Pflegeheim Kosten 2026: Eigenanteil nach Bundesland – und was Betreuung zu Hause kostet

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Liane Vogel

Liane Vogel

Kundenberaterin für Seniorenbetreuung

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    Älteres Ehepaar und Tochter rechnen am Esstisch die Kosten für ein Pflegeheim durch
    Hinzugefügt am: 19.09.2026 um 09:54 Uhr

    Geprüft von Karina Krupa Kundendienstbüro, Jaso24

    Auf den Punkt gebracht: Der Eigenanteil im Pflegeheim beträgt 2026 im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 € im Monat (vdek, Stand 1. Juli 2026) – je nach Bundesland zwischen 2.891 € (Sachsen-Anhalt) und 3.761 € (Bremen). Er ist für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch und sinkt durch die Zuschläge der Pflegekasse erst mit der Aufenthaltsdauer: ab dem vierten Jahr auf 2.111 €. Bei der Betreuung zu Hause mit Jaso24 bleiben nach Pflegegeld und anteiligem Steuervorteil bei Pflegegrad 3 rund 1.843 €, bei Pflegegrad 4 rund 1.762 € im Monat. Das sind im ersten Jahr rund 1.500 bis 1.600 € weniger als der durchschnittliche Eigenanteil im Heim – allerdings laufen zu Hause die Haushaltskosten weiter.

    Was kostet ein Pflegeheim 2026 – und was bleibt an der Familie hängen?

    Die Frage stellt sich selten in Ruhe. Meist geht ihr ein Sturz voraus, ein Krankenhausaufenthalt oder der Anruf der Nachbarin: Geht es zu Hause noch, oder muss Mutter ins Heim? Gleich danach kommt die zweite Frage, die niemand gern laut stellt: Was kostet das – und wer bezahlt es?

    Älteres Ehepaar und Tochter rechnen am Esstisch die Kosten für ein Pflegeheim durch

    Hier finden Sie die Zahlen dazu: woraus sich die Heimrechnung zusammensetzt, was die Pflegekasse übernimmt, wie hoch der Eigenanteil in Ihrem Bundesland ist – und was im Vergleich eine Betreuungskraft kostet, die bei Ihren Eltern einzieht. Wie sich beide Wege im Alltag unterscheiden, lesen Sie auf unserer Seite Alternative zum Pflegeheim.

    Woraus setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammen?

    Die Pflegekasse zahlt im Heim einen festen Betrag je Pflegegrad: 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4 und 2.096 € bei Pflegegrad 5 (§ 43 SGB XI, unverändert seit 2025). Ein Heimplatz kostet im Bundesdurchschnitt aber deutlich mehr: bei Pflegegrad 3 insgesamt 4.996 €, bei Pflegegrad 4 sogar 5.532 € im Monat. Die Differenz tragen die Bewohner selbst – im Schnitt 3.677 € im Monat, den Zuschlag der Pflegekasse noch nicht abgezogen (dazu gleich mehr). Auf der Heimrechnung stehen dafür vier Posten:

    • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): der Teil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht deckt. Innerhalb eines Heims ist er für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch, von Heim zu Heim aber verschieden. Bundesdurchschnitt vor Zuschlag: 2.088 €.
    • Ausbildungsumlage: die Kosten der Pflegeausbildung. Sie wird gesondert ausgewiesen, ist in den vdek-Zahlen aber bereits im EEE enthalten (durchschnittlich 150 € vor Zuschlag).
    • Unterkunft und Verpflegung: Heizung, Strom, Wasser, Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche – durchschnittlich 1.068 €.
    • Investitionskosten: Bau, Instandhaltung, Miete oder Pacht des Gebäudes – durchschnittlich 521 €.

    Für die Familie heißt das: Ob Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5 – im selben Heim bleibt der Eigenanteil gleich.

    Wie stark senkt der Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI den Eigenanteil?

    Zusätzlich zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt. Seit dem 1. Januar 2024 sind es 15 % im ersten Jahr, 30 % nach mehr als 12 Monaten, 50 % nach mehr als 24 Monaten und 75 % nach mehr als 36 Monaten. Anspruch haben Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5. Ein eigener Antrag ist in der Regel nicht nötig: Die Pflegekasse berechnet den Zuschlag und zahlt ihn direkt an das Heim, das nur noch den Rest in Rechnung stellt. Es zählen alle Monate, in denen Ihr Angehöriger Leistungen der vollstationären Pflege bezogen hat.

    Der Haken: Der Zuschlag bezieht sich nur auf den EEE samt Ausbildungsumlage – nie auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Deshalb sind im Bundesdurchschnitt auch nach drei Jahren noch mehr als 2.000 € im Monat zu zahlen.

    Bundesdurchschnitt pro Monat1. Jahr2. Jahr3. Jahrab 4. Jahr
    Zuschlag der Pflegekasse15 % = 313 €30 % = 626 €50 % = 1.044 €75 % = 1.566 €
    EEE inkl. Ausbildungsumlage, nach Zuschlag1.775 €1.462 €1.044 €522 €
    Unterkunft und Verpflegung1.068 €1.068 €1.068 €1.068 €
    Investitionskosten521 €521 €521 €521 €
    Eigenanteil gesamt3.364 €3.051 €2.633 €2.111 €

    Quelle: Verband der Ersatzkassen (vdek), Stand 1. Juli 2026. Es handelt sich um Durchschnittswerte – das einzelne Heim kann deutlich darüber oder darunter liegen.

    Wichtig für Ihre Planung: Ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (Stand September 2026, noch nicht beschlossen) sieht vor, dass die höheren Stufen ab 2027 später greifen – 30 % erst nach mehr als 18 Monaten, 50 % nach mehr als 36 und 75 % nach mehr als 54 Monaten. Wer am 31. Dezember 2026 bereits eine Stufe erreicht hat, soll sie nach dem Entwurf behalten. Was sonst noch geplant ist, lesen Sie im Beitrag zur Pflegereform 2026.

    Eigenanteil im Pflegeheim nach Bundesland: Wo ist es am teuersten, wo am günstigsten?

    Zwischen dem teuersten Bundesland (Bremen) und dem günstigsten (Sachsen-Anhalt) liegen im ersten Jahr 870 € im Monat. Als Gründe nennt der vdek unter anderem unterschiedliche Personalkosten und das ungleiche Engagement der Länder bei den Investitionskosten. Die Tabelle zeigt den Eigenanteil in € pro Monat nach Aufenthaltsdauer; der Zuschlag der Pflegekasse ist bereits abgezogen.

    Bundesland (€ pro Monat)1. Jahr2. Jahr3. Jahrab 4. Jahr
    Deutschland gesamt3.3643.0512.6332.111
    Baden-Württemberg3.6573.2972.8172.216
    Bayern3.2702.9432.5061.959
    Berlin3.3883.0262.5441.942
    Brandenburg3.1502.8242.3901.847
    Bremen3.7613.4162.9572.383
    Hamburg3.4813.1572.7262.186
    Hessen3.4313.0962.6502.091
    Mecklenburg-Vorpommern3.0322.7212.3071.790
    Niedersachsen3.0082.7282.3561.891
    Nordrhein-Westfalen3.6713.3732.9772.481
    Rheinland-Pfalz3.2893.0242.6712.230
    Saarland3.6953.3682.9332.389
    Sachsen3.1522.8312.4041.870
    Sachsen-Anhalt2.8912.5922.1941.695
    Schleswig-Holstein3.1482.8802.5242.079
    Thüringen3.1632.8572.4481.936

    Quelle: vdek, Stand 1. Juli 2026. In 15 von 16 Ländern liegt der Eigenanteil im ersten Jahr über 3.000 €.

    Wie stark sind die Heimkosten gestiegen?

    Deutlich: Am 1. Juli 2024 lag der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit noch bei 2.871 €, ein Jahr später bei 3.108 €, jetzt sind es 3.364 € – 493 € mehr im Monat binnen zwei Jahren. Der vdek verweist vor allem auf die gestiegenen Personalkosten. Wer einen Heimplatz kalkuliert, sollte deshalb einen Puffer für weitere Erhöhungen einplanen.

    Betreuungskraft von Jaso24 serviert einem Seniorenehepaar das Mittagessen zu Hause

    Pflegeheim oder Betreuung zu Hause: der Kostenvergleich für Pflegegrad 3 und 4

    Bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft – umgangssprachlich 24-Stunden-Betreuung – zieht eine Betreuungskraft bei Ihrem Angehörigen ein. Jaso24 berechnet dafür 2026 einen monatlichen Festpreis ab 2.595 €: 2.775 € bei Pflegegrad 3 und 2.895 € bei Pflegegrad 4, inklusive An- und Abreise, ohne Vermittlungsgebühr. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dazu das Pflegegeld aus. Hinzu kommt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG von bis zu 4.000 € im Jahr, anteilig 333 € im Monat. Alle Beispielrechnungen finden Sie auf unserer Seite zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege.

    KriteriumPflegeheim (Bundesdurchschnitt)Betreuung zu Hause mit Jaso24
    Gesamtkosten pro MonatPflegegrad 3: 4.996 €
    Pflegegrad 4: 5.532 €
    Pflegegrad 3: 2.775 €
    Pflegegrad 4: 2.895 €
    Das zahlt die PflegekassePflegegrad 3: 1.319 €
    Pflegegrad 4: 1.855 €
    plus 313 € Zuschlag im 1. Jahr
    Pflegegeld
    Pflegegrad 3: 599 €
    Pflegegrad 4: 800 €
    Steuervorteilindividuell, siehe untenbis zu 333 € im Monat (§ 35a EStG)
    Eigenanteil im 1. Jahr3.364 €Pflegegrad 3: 1.843 €
    Pflegegrad 4: 1.762 €
    Eigenanteil ab dem 4. Jahr (nach heutigen Werten)2.111 €1.843 € bzw. 1.762 € – zu Hause gibt es keinen Zuschlag, der mit der Dauer steigt
    Wer betreut?Pflegepersonal im Schichtdienst, jeweils für mehrere Bewohner zuständigeine Betreuungskraft für eine Person oder ein Ehepaar; Wechsel im Turnus nach einigen Wochen
    WohnenZimmer in der Einrichtung, fester Tagesablaufeigenes Zuhause; ein Zimmer für die Betreuungskraft ist nötig
    FlexibilitätHeimvertrag; ein Wechsel bedeutet UmzugStart in der Regel in 4–6 Tagen; bei neuem Pflegegrad wird der Preis angepasst

    Im ersten Jahr liegt die Betreuung zu Hause damit bei Pflegegrad 3 um 1.521 € und bei Pflegegrad 4 um 1.602 € im Monat unter dem durchschnittlichen Eigenanteil im Heim. Zur ehrlichen Rechnung gehören aber drei Anmerkungen:

    1. Der Haushalt läuft weiter. Im Eigenanteil des Heims stecken 1.068 € für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 € Investitionskosten – Wohnen und Essen sind dort also mitbezahlt. Zu Hause fallen weiter Miete oder Hauskosten, Energie und Lebensmittel an, dazu Kost und Logis für die Betreuungskraft.
    2. Der Abstand schrumpft mit den Jahren. Der Eigenanteil im Heim sinkt mit der Aufenthaltsdauer, der Preis zu Hause nicht. Ab dem vierten Jahr beträgt der Unterschied nach heutigen Werten bei Pflegegrad 3 nur noch rund 270 €, bei Pflegegrad 4 rund 350 € im Monat.
    3. Die 333 € Steuervorteil sind eine Obergrenze. Sie wirken sich nur aus, soweit tatsächlich so viel Einkommensteuer anfällt; über die Anerkennung entscheidet das Finanzamt. Auch Heimbewohner können einen Teil ihrer Kosten steuerlich geltend machen. Lassen Sie am besten beide Varianten vom Steuerberater durchrechnen.

    Sonderfall Ehepaar: Im Heim zahlen beide den Eigenanteil

    Brauchen beide Eltern Pflege, fallen im Heim zwei Eigenanteile an: im Bundesdurchschnitt 2 × 3.364 € = 6.728 € im Monat im ersten Jahr. Zu Hause kann eine Betreuungskraft ein Ehepaar gemeinsam versorgen, solange sie den Aufwand allein bewältigen kann. Für die zweite Person berechnen wir einen Aufschlag, den wir Ihnen auf Anfrage nennen. Haben beide mindestens Pflegegrad 2, steht jedem sein eigenes Pflegegeld zu.

    Zieht nur ein Partner ins Heim, trifft es den anderen oft doppelt: Reichen Rente und Leistungen der Pflegekasse nicht, wird der Heimplatz aus gemeinsamem Einkommen und Erspartem mitfinanziert – und den Haushalt trägt der Partner zu Hause allein weiter. Die Grenze von 100.000 € Jahreseinkommen, bis zu der das Sozialamt nicht auf Angehörige zurückgreift, schützt nur Kinder, nicht den Ehepartner (§ 94 Abs. 1a SGB XII).

    Wann ist das Pflegeheim die bessere Wahl?

    Wir betreuen Menschen zu Hause und sagen trotzdem klar: Manchmal ist das Heim die richtige Entscheidung. Jaso24 betreibt selbst ein Seniorenheim an der polnischen Ostsee, in dem unsere Betreuungskräfte praxisnah geschult werden – wir wissen, was ein gutes Heim leistet.

    • Medizinische Behandlungspflege ist ständig nötig. Betreuungskräfte geben keine Injektionen, versorgen keine Wunden und stellen keine Medikamente – das übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Reichen dessen Besuche nicht mehr aus, ist das Heim oft die sicherere Lösung.
    • Ihr Angehöriger braucht jede Nacht Hilfe. „24 Stunden“ heißt Anwesenheit im Haus, nicht 24 Stunden Arbeit. Arbeits- und Ruhezeiten sind im Dienstleistungsvertrag festgelegt; regelmäßige Nachtwachen bieten wir nicht an.
    • Ein eigenes Zimmer fehlt. Ohne Rückzugsraum für die Betreuungskraft geht es nicht. Dasselbe gilt, wenn Ihr Angehöriger niemanden bei sich wohnen lassen möchte: Eine Betreuung nur tagsüber, ohne Wohnen im Haus, bieten wir nicht an.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?
    Im Bundesdurchschnitt zahlen Bewohner im ersten Jahr 3.364 € im Monat, im zweiten 3.051 €, im dritten 2.633 € und ab dem vierten Jahr 2.111 € (vdek, Stand 1. Juli 2026).

    In welchem Bundesland ist das Pflegeheim am teuersten, wo am günstigsten?
    Den höchsten Eigenanteil im ersten Jahr zahlen Bewohner in Bremen (3.761 € im Monat), im Saarland (3.695 €) und in Nordrhein-Westfalen (3.671 €). Am niedrigsten ist er in Sachsen-Anhalt (2.891 €), Niedersachsen (3.008 €) und Mecklenburg-Vorpommern (3.032 €). Quelle: vdek, Stand 1. Juli 2026.

    Zahlt man im Pflegeheim bei höherem Pflegegrad mehr?
    Nein. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist innerhalb eines Heims für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Mit dem Pflegegrad steigt nur der Betrag, den die Pflegekasse zahlt.

    Was passiert, wenn Rente und Erspartes für das Pflegeheim nicht reichen?
    Dann kann das Sozialamt auf Antrag mit der „Hilfe zur Pflege“ einspringen – laut vdek erhielt sie Ende 2024 etwa ein Drittel der Heimbewohner. Das Amt prüft Einkommen und Vermögen im Einzelfall; 10.000 € pro Person bleiben als Schonvermögen unangetastet, und auf Kinder greift es erst bei einem Jahresbruttoeinkommen von jeweils mehr als 100.000 € zurück. Melden Sie sich früh: Die Hilfe setzt erst ein, sobald das Sozialamt vom Bedarf weiß (§ 18 SGB XII). Mehr dazu: Elternunterhalt, Schonvermögen und wer das Pflegeheim zahlt.

    Ist die Betreuung zu Hause günstiger als das Pflegeheim?
    Gemessen am Bundesdurchschnitt im ersten Jahr ja: Bei Pflegegrad 3 bleiben mit Jaso24 nach Pflegegeld und anteiligem Steuervorteil rund 1.843 € im Monat, im Heim durchschnittlich 3.364 €. Zu Hause laufen aber die Haushaltskosten weiter, und der Eigenanteil im Heim sinkt bis zum vierten Jahr auf 2.111 €.

    Was kostet das Pflegeheim für ein Ehepaar?
    Beide Partner zahlen jeweils den vollen Eigenanteil, im Bundesdurchschnitt zusammen 6.728 € im Monat im ersten Jahr. Zu Hause kann eine Betreuungskraft beide gemeinsam betreuen; den Aufschlag für die zweite Person nennt Jaso24 auf Anfrage.

    Was eine Betreuungskraft im Alltag übernimmt, lesen Sie unter 24-Stunden-Pflege zu Hause. Zur rechtlichen Seite: Unsere Betreuungskräfte sind ordnungsgemäß bei ihrem Arbeitgeber in Polen angestellt und sozialversichert; die Arbeit in Deutschland erfolgt im Rahmen der EU-Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern. Mehr dazu auf der Seite 24-Stunden-Pflege legal.

    Nächster Schritt

    Möchten Sie wissen, wie die Rechnung für Ihre Eltern aussieht? Rufen Sie uns an: 0800 700 88 20, kostenfrei – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Karina Krupa und Liane Vogel rechnen beide Wege mit Ihnen durch und sagen Ihnen auch, wenn das Heim besser passt. Soll es zu Hause weitergehen, erhalten Sie bis zu 5 passende Betreuungskräfte zur Auswahl.

    Stand: 19. September 2026. Heimkosten: Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2026, Durchschnittswerte. Leistungsbeträge 2026 nach SGB XI. Angaben zum Referentenentwurf können sich im Verfahren ändern. Alle Angaben ohne Gewähr; sie ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sozialberatung. Verbindliche Auskünfte geben Pflegekasse, Sozialamt, Pflegestützpunkt oder Steuerberater.