Betreuungskraft zieht ein: Zimmer vorbereiten, Tagesablauf und die ersten 48 Stunden
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Bis zu 5 passende Betreuungskräfte zur Auswahl – Sie entscheiden.
Geprüft von Karina Krupa Kundendienstbüro, Jaso24
Auf den Punkt gebracht: Eine seriöse Agentur für 24-Stunden-Pflege beantwortet Ihnen vor der Unterschrift zehn Fragen schriftlich. Am wichtigsten ist, wo die Betreuungskraft angestellt und sozialversichert ist, was im Dienstleistungsvertrag steht, was die Betreuung mit allen Nebenkosten kostet und wer bei einem Ausfall für Ersatz sorgt. Die Verbraucherzentrale NRW nennt für das Entsendemodell 2.500 bis 3.500 € im Monat, teils mehr, dazu 80 bis 180 € Reisekosten bei Personalwechsel und 0 bis 1.400 € Vermittlungsgebühr im Jahr (Kostentabelle, Stand 01/2026). Warnsignale sind Barzahlung, fehlende Musterverträge, das Versprechen von Arbeit „rund um die Uhr“ und auffallend niedrige Preise.
Meist muss es schnell gehen: Die Mutter kommt aus dem Krankenhaus, der Vater kann nicht mehr allein bleiben – und Sie sitzen abends vor Internetseiten, die alle „liebevoll“, „legal“ und „günstig“ versprechen. Die Unterschiede stecken im Vertrag, in der Anstellung der Betreuungskraft und darin, wer sich kümmert, wenn etwas schiefgeht.
Ein verbindliches Gütesiegel gibt es in dieser Branche nicht. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, mehrere Angebote einzuholen und Musterverträge zu vergleichen. Die folgenden zehn Fragen können Sie jedem Anbieter stellen – auch uns. Die drei Beschäftigungsmodelle und ihre rechtlichen Folgen erklären wir auf der Seite 24-Stunden-Pflege legal.
Hinter einem Angebot stehen oft zwei Firmen: eine Vermittlungsagentur in Deutschland und ein Unternehmen im Ausland, das die Betreuungskraft anstellt, entsendet, bezahlt und für sie Steuern und Sozialabgaben abführt. Sie sind dann Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Bei Selbstständigen, die nur einen Haushalt versorgen, spricht laut Verbraucherzentrale NRW vieles für Scheinselbstständigkeit – dann können Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden und Bußgelder drohen. Die drei Modelle im Detail: Entsendung, Selbstständigkeit oder eigene Anstellung.
Gute Antwort: Der Anbieter nennt das Modell, Name und Sitz des Arbeitgebers sowie das Land der Sozialversicherung und bestätigt, dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht. Warnsignal: Floskeln wie „Das regeln wir schon“.
Worauf Sie sich später berufen wollen, muss im Vertrag stehen: Leistungen, Preis, Arbeits- und Ruhezeiten, Kündigungsfrist. Bei zwei Verträgen (Agentur und Entsendeunternehmen) sollten die Fristen zueinander passen. Klären Sie auch, was bei einem Krankenhausaufenthalt oder im Todesfall gilt.
Gute Antwort: Sie erhalten den Mustervertrag vorab und ohne Zeitdruck; die Kündigungsfrist ist kurz und eindeutig. Warnsignal: Den Vertrag gibt es erst nach einer Anzahlung, oder es gilt eine lange Mindestlaufzeit.
Der Monatspreis allein sagt wenig. Die Kostentabelle der Verbraucherzentrale NRW zeigt, welche Posten häufig dazukommen:
| Kostenposition | Angabe der Verbraucherzentrale NRW (Stand 01/2026) | Das sollten Sie fragen |
|---|---|---|
| Monatspreis im Entsendemodell | 2.500 bis 3.500 € im Monat (online: „bis über 3.500 Euro“) | Festpreis? Wovon hängt er ab? |
| Gebühr der Vermittlungsagentur | 0 bis 1.400 € im Jahr | Einmalig, monatlich oder jährlich? |
| Reisekosten | 80 bis 180 €, unregelmäßig bei Personalwechsel oder Heimaturlaub | Im Preis enthalten oder extra? |
| Internet und Telefon | 20 bis 35 € im Monat | Wer stellt den Anschluss, wer zahlt? |
| Feiertagszuschläge, Kaution, Vorauszahlung | nicht aufgeführt | Gibt es sie? In welcher Höhe? |
Ein Preis, der deutlich unter den üblichen Angeboten liegt, ist kein Schnäppchen, sondern ein Warnsignal: Die Verbraucherzentrale NRW rät, bei sehr günstigen Angeboten skeptisch zu sein. Fragen Sie nach, was im Preis enthalten ist und welche Arbeits- und Ruhezeiten vereinbart sind.
Gute Antwort: Eine vollständige, schriftliche Aufstellung aller Kosten vor Vertragsschluss. Warnsignal: „Ab“-Preise ohne Aufstellung, Gebühren im Kleingedruckten, Kautionen ohne klaren Zweck. Unsere Preise stehen auf der Seite Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Ohne gemeinsame Sprache gibt es weder Gespräche am Küchentisch noch Sicherheit im Notfall. Laut Verbraucherzentrale NRW kosten gute Deutschkenntnisse meist mehr – umso wichtiger, dass die Einstufung stimmt.
Gute Antwort: Der Anbieter beschreibt das Sprachniveau konkret, erklärt, wie er es prüft, und ermöglicht vorab ein Telefonat mit der Betreuungskraft. Warnsignal: „Spricht gut Deutsch“ – ohne Beleg und ohne Gespräch vorab.
Die Betreuungskraft zieht bei Ihren Eltern ein; Erfahrung und Temperament müssen passen. Stiftung Warentest prüfte schon 2009 insgesamt 17 Vermittlungsagenturen: Sieben wollten Personalvorschläge erst nach Abschluss des Vermittlungsvertrags herausgeben, viele stellten nur eine Person zur Auswahl.
Gute Antwort: Mehrere passende Profile vor der Unterschrift – mit Angaben zu Erfahrung, Sprache und Persönlichkeit. Warnsignal: Ein einziger Vorschlag, und den erst nach Vertragsschluss.
Auch Betreuungskräfte werden krank, und manchmal passt es menschlich einfach nicht. Im Entsendemodell ist es in der Regel Sache des Entsendeunternehmens, Ersatz zu organisieren – verbindlich ist aber nur, was im Vertrag steht. Wer selbst anstellt, muss Urlaub und Krankheit allein überbrücken.
Gute Antwort: Im Vertrag steht, wer Ersatz organisiert, wie schnell und zu welchen Kosten. Warnsignal: „Da findet sich schon jemand“ oder eine neue Gebühr bei jedem Wechsel.
Laut Verbraucherzentrale NRW hat die Vermittlungsagentur nach dem Start oft nichts mehr mit der Zusammenarbeit zu tun. Weil das Weisungsrecht beim Arbeitgeber der Betreuungskraft liegt, laufen Änderungswünsche über dieses Unternehmen. Dafür brauchen Sie jemanden, der erreichbar ist und Deutsch spricht.
Gute Antwort: Feste Ansprechpartner mit Namen, die auch nach dem Start zuständig bleiben. Warnsignal: Nach der Unterschrift nur noch eine allgemeine E-Mail-Adresse.

Eine Person kann und darf nicht rund um die Uhr arbeiten. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienst im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten; nach der täglichen Arbeitszeit stehen der Betreuungskraft mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2021, dass entsandten Betreuungskräften der Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst zusteht (Az. 5 AZR 505/20).
Gute Antwort: Arbeitszeiten, Pausen, freie Tage und Bereitschaft stehen im Vertrag; Hilfe in der Nacht ist die Ausnahme, nicht der Plan. Warnsignal: Werbung mit Einsatz „rund um die Uhr“ oder mit Nachtdiensten als Selbstverständlichkeit.
Betreuungskräfte führen den Haushalt, helfen beim Aufstehen, Anziehen und Essen, leisten Gesellschaft und begleiten im Alltag. Medizinische Behandlungspflege – Injektionen, Wundversorgung, Medikamente stellen – gehört nicht dazu. Sie ist Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes, wird ärztlich verordnet und in der Regel von der Krankenkasse bezahlt.
Gute Antwort: Eine klare Leistungsbeschreibung – und ein ehrliches „Das machen wir nicht“. Warnsignal: „Unsere Kraft macht alles“ oder das Versprechen, den Pflegedienst zu ersetzen. Mehr dazu im Beitrag Was beinhaltet die 24-Stunden-Betreuung?
Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG – 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr – setzt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Anbieters voraus. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Die Ermäßigung geltend machen kann in der Regel nur, wer selbst Vertragspartner ist, die Rechnung erhält und sie bezahlt. Überlegen Sie deshalb früh, wer den Vertrag unterschreibt. Schritt für Schritt erklärt: 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen.
Gute Antwort: Monatliche Rechnung auf Ihren Namen, Zahlung per Überweisung oder Dauerauftrag. Warnsignal: Bargeld oder Zahlungen ohne Rechnung.
| Frage an den Anbieter | Gutes Zeichen | Warnsignal |
|---|---|---|
| 1. Anstellung und Sozialversicherung | Arbeitgeber und Land werden benannt | Ausweichende Floskeln |
| 2. Vertrag und Kündigungsfrist | Mustervertrag vorab, kurze Frist | Vertrag erst nach Anzahlung |
| 3. Gesamtkosten | Schriftliche Aufstellung aller Posten | „Ab“-Preis ohne Aufstellung |
| 4. Deutschkenntnisse | Gespräch vorab möglich | Behauptung ohne Beleg |
| 5. Auswahl | Mehrere Profile vor der Unterschrift | Ein Vorschlag, erst nach Vertragsschluss |
| 6. Ersatz bei Ausfall | Zuständigkeit, Frist und Kosten geregelt | „Da findet sich schon jemand“ |
| 7. Ansprechpartner | Feste deutschsprachige Personen | Nur allgemeine E-Mail-Adresse |
| 8. Arbeits- und Ruhezeiten | Im Vertrag geregelt | Versprechen „rund um die Uhr“ |
| 9. Grenzen der Leistung | Klare Leistungsbeschreibung | „Macht alles“ |
| 10. Rechnung und Zahlung | Monatliche Rechnung, Überweisung | Barzahlung, kein Beleg |
Wer eine Checkliste veröffentlicht, muss sich daran messen lassen. Unsere Antworten:
Woran erkenne ich eine seriöse Agentur für 24-Stunden-Pflege?
Eine seriöse Agentur für 24-Stunden-Pflege nennt Arbeitgeber und Sozialversicherungsland der Betreuungskraft, gibt den Dienstleistungsvertrag vorab heraus und legt alle Kosten schriftlich offen. Sie regelt Arbeits- und Ruhezeiten im Vertrag, stellt monatliche Rechnungen und nimmt kein Bargeld.
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege über eine Agentur im Jahr 2026?
Die Verbraucherzentrale NRW nennt für das Entsendemodell 2.500 bis 3.500 € im Monat, teils mehr (Kostentabelle, Stand 01/2026). Hinzu kommen je nach Anbieter 80 bis 180 € Reisekosten bei Personalwechsel und bis zu 1.400 € Vermittlungsgebühr im Jahr. Bei Jaso24 kostet die Betreuung je nach Pflegegrad 2.595 € bis 3.165 € im Monat, An- und Abreise inklusive, ohne Vermittlungsgebühr.
Gibt es ein Gütesiegel für Agenturen der 24-Stunden-Pflege?
Ein verbindliches, staatlich kontrolliertes Gütesiegel für Agenturen der 24-Stunden-Pflege gibt es nicht. Seit 2021 existiert mit der DIN SPEC 33454 ein freiwilliger Standard, nach dem sich Anbieter zertifizieren lassen können; ein Gesetz ist er nicht. Die Verbraucherzentrale NRW rät zur Vorsicht bei Qualitäts- und Gütesiegeln, mit denen Agenturen werben.
Was ist der Unterschied zwischen Vermittlungsagentur und Entsendeunternehmen?
Die Vermittlungsagentur stellt den Kontakt her und berät vor Vertragsschluss. Das Entsendeunternehmen im Ausland ist Arbeitgeber der Betreuungskraft, zahlt Lohn und Sozialabgaben und hat das Weisungsrecht. Sind beide beteiligt, schließen Familien in der Regel zwei Verträge.
Darf eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeiten?
Nein. Eine einzelne Betreuungskraft kann und darf nicht 24 Stunden am Tag arbeiten; „24 Stunden“ bedeutet Anwesenheit im Haus. Seriöse Verträge regeln Arbeitszeiten, Pausen, freie Tage und Bereitschaft.
Wie unsere Betreuungskräfte ausgewählt und geschult werden, lesen Sie unter Betreuungskräfte aus Polen. Wenn gerade alles auf einmal kommt, hilft die Checkliste für die ersten 7 Tage.
Stellen Sie uns die zehn Fragen am Telefon: 0800 700 88 20, kostenfrei. Karina Krupa und Liane Vogel antworten Ihnen konkret – und sagen es auch, wenn eine andere Lösung besser zu Ihrer Familie passt. Lieber schriftlich? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater oder eine Pflegeberatungsstelle.
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