Betreuungskraft zieht ein: Zimmer vorbereiten, Tagesablauf und die ersten 48 Stunden
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Es gibt einen Satz, den wir in Beratungsgesprächen häufig hören, fast immer von Töchtern: „Mein Bruder wohnt zweihundert Kilometer weg und ruft einmal die Woche an. Ich bin jeden Tag da. Und wenn er kommt, sagt er mir, was ich falsch mache.“
Die Pflege der Eltern ist der häufigste Grund, warum erwachsene Geschwister sich zerstreiten, häufiger noch als das Erbe. Dabei geht es fast nie nur um die Pflege. Es geht um alte Rollen, um Gerechtigkeit, um Geld, um die Frage, wer der Mutter näher steht. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, den Streit zu verstehen, und gibt Ihnen einen Leitfaden, um zu einer Aufteilung zu kommen, mit der alle leben können.
Die Nähe entscheidet, nicht die Absprache. Meist übernimmt, wer am nächsten wohnt oder am wenigsten Verpflichtungen hat, oft die Tochter, oft die Jüngste, oft die, die schon immer „die Vernünftige“ war. Niemand hat das beschlossen. Es ist einfach passiert. Und aus dem einmaligen Einspringen wird ein Dauerzustand.
Unterschiedliche Wahrnehmung der Lage. Wer täglich da ist, sieht den Verfall. Wer alle drei Monate kommt, sieht die Mutter, die sich für den Besuch zusammenreißt, und denkt: „So schlimm ist es doch nicht.“ Beide haben recht, und beide fühlen sich vom anderen nicht ernst genommen.
Alte Rollen brechen wieder auf. Der große Bruder, der immer alles bestimmt hat. Die kleine Schwester, die nie ernst genommen wurde. Das Lieblingskind. Das schwarze Schaf. Unter Stress fallen erwachsene Menschen in die Muster ihrer Kindheit zurück.
Geld. Wer pflegt, verliert Einkommen. Wer nicht pflegt, hat Angst, zur Kasse gebeten zu werden. Wer das Pflegegeld verwaltet, gerät unter Verdacht. Und im Hintergrund steht immer das Erbe.
Schuld. Wer nicht pflegen kann oder will, fühlt sich schuldig und wehrt die Schuld durch Kritik ab. Wer pflegt, fühlt sich ausgenutzt und wehrt das durch Vorwürfe ab. Zwei Verletzte, die aufeinander losgehen.

Ein paar Fakten, die vielen Familien nicht bekannt sind und die Diskussionen versachlichen:
Es gibt keine Pflicht zur persönlichen Pflege. Kinder müssen ihre Eltern nicht selbst pflegen. Was es gibt, ist der Elternunterhalt: Wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern für die Pflegekosten nicht reicht und das Sozialamt einspringt, kann es Kinder zur Zahlung heranziehen, aber seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz nur noch, wenn das Kind mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Für die meisten Familien ist der Elternunterhalt kein Thema mehr.
Das Pflegegeld gehört dem Pflegebedürftigen. Er kann es frei an die pflegenden Angehörigen weitergeben. Das ist steuerfrei für den Empfänger, wenn er ein naher Angehöriger ist. Eine schriftliche Vereinbarung, wer wie viel bekommt, verhindert späteren Streit.
Pflegeleistungen können im Erbe berücksichtigt werden. Nach § 2057a BGB kann ein Kind, das die Eltern über längere Zeit gepflegt und dabei auf Einkommen verzichtet hat, bei der Erbteilung einen Ausgleich verlangen, wenn kein Testament etwas anderes regelt. In der Praxis ist das schwer zu beziffern. Besser: Die Eltern regeln es zu Lebzeiten schriftlich.
Wer pflegt, erwirbt Rentenpunkte. Ab zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen bei Pflegegrad 2 oder höher zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für den Pflegenden. Das ist ein Argument, das der pflegende Teil kennen sollte.
Der größte Fehler ist, die Pflege nebenbei zu besprechen: zwischen Tür und Angel, am Krankenbett, per WhatsApp-Gruppe. Setzen Sie einen Termin an. Alle Geschwister, wenn möglich persönlich, sonst per Video. Ohne die Eltern in der ersten Runde, damit alle offen sprechen können. Zwei Stunden, mit Pausen.
Schritt 1: Die Lage gemeinsam anschauen.
Wer täglich da ist, berichtet ohne Vorwurf: Was braucht Mutter morgens, mittags, abends, nachts? Was ist in den letzten drei Monaten passiert? Welche Pflegegrad-Einstufung liegt vor? Was sagt der Hausarzt? Ziel: Alle haben dasselbe Bild. Wenn möglich, laden Sie eine neutrale Pflegeberatung dazu ein. Der Pflegestützpunkt macht das kostenlos.
Schritt 2: Die Wünsche der Eltern klären.
Was will Mutter? Zu Hause bleiben? Wer soll sie pflegen? Was will sie auf keinen Fall? Wenn sie es noch sagen kann, fragen Sie sie. Wenn nicht, erinnern Sie sich gemeinsam.
Schritt 3: Jeder sagt, was er kann. Und was nicht.
Ehrlich. Nicht „ich würde ja gerne, aber“. Sondern: „Ich kann jeden zweiten Samstag übernehmen.“ „Ich kann 300 Euro im Monat beisteuern, aber nicht kommen.“ „Ich kann die Behördensachen machen, das mache ich beruflich.“ Zeit, Geld, Organisation, Nähe: Es gibt vier Währungen, und jede zählt.
Schritt 4: Die Lücke benennen.
Fast immer bleibt eine Lücke zwischen dem, was Mutter braucht, und dem, was die Geschwister leisten können. Das ist keine Schande. Die Lücke ist der Punkt, an dem externe Hilfe ins Spiel kommt: Pflegedienst, stundenweise Betreuung, Tagespflege oder eine Betreuungskraft, die im Haus lebt.
Schritt 5: Die Kosten aufteilen.
Zuerst das Einkommen der Eltern und die Leistungen der Pflegekasse. Dann, wenn das nicht reicht, die Kinder nach Leistungsfähigkeit. Wer viel Zeit gibt, gibt weniger Geld. Wer kein Zeit geben kann, gibt mehr Geld. Schreiben Sie es auf, mit Beträgen.
Schritt 6: Rollen festlegen und aufschreiben.
Wer ist Hauptansprechpartner für Ärzte und Pflegedienst? Wer verwaltet das Geld und legt monatlich offen? Wer kommt wann? Wer ist Vertretung? Ein Blatt Papier, alle unterschreiben. Das klingt bürokratisch und rettet Familien.
Schritt 7: Wiedervorlage.
Alle drei Monate ein kurzes Gespräch: Was hat funktioniert? Was hat sich verändert? Pflege ist nie statisch.
Es gibt Geschwister, die nicht können, und Geschwister, die nicht wollen. Beides müssen Sie akzeptieren, denn erzwingen können Sie es nicht. Was Sie tun können:
Wir erleben es immer wieder: Sobald eine Betreuungskraft im Haus der Eltern lebt, entspannt sich das Verhältnis der Geschwister. Der Grund ist einfach. Der Streit drehte sich um Zeit und Last, und beide sind plötzlich verteilt. Die Tochter vor Ort ist nicht mehr jeden Tag im Einsatz. Der Bruder in der Ferne kann etwas beitragen, das zählt: Geld für die Betreuung. Und die Mutter hat wieder Besuch von Kindern statt von Pflegern.
Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kostet bei Jaso24 ab 2.595 Euro im Monat. Nach Abzug von Pflegegeld und Steuervorteil bleibt bei Pflegegrad 3 ein Eigenanteil von rund 1.550 Euro, den sich drei Geschwister teilen können. Das sind rund 520 Euro pro Kopf für die Gewissheit, dass Mutter versorgt ist und niemand seinen Job aufgeben muss. Verglichen mit einem zerbrochenen Geschwisterverhältnis ist das wenig.

Muss ich meinen Geschwistern das Pflegegeld weitergeben?
Nein. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu, der es an den Pflegenden weitergibt. Wer nicht pflegt, hat keinen Anspruch darauf.
Kann ich für meine Pflegeleistung eine Vergütung von meinen Eltern verlangen?
Ja, das kann vertraglich geregelt werden, etwa als Pflegevertrag mit monatlicher Zahlung. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich sollte das ein Fachmann prüfen.
Was, wenn ein Geschwisterteil eine Vollmacht hat und alles allein entscheidet?
Eine Vorsorgevollmacht gibt Entscheidungsrecht, aber auch Rechenschaftspflicht gegenüber dem Vollmachtgeber. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Besser ist, die Eltern erteilen die Vollmacht an zwei Kinder gemeinsam.
Sollten wir einen Mediator hinzuziehen?
Wenn zwei Familiengespräche ohne Ergebnis geblieben sind, ja. Familienmediation kostet einige hundert Euro und ist günstiger als jeder Anwalt und jeder Bruch.
Alle Preise und Beispielrechnungen für jeden Pflegegrad finden Sie auf unserer Seite 24-Stunden-Pflege Kosten. Wie die Betreuung zu Hause abläuft und warum sie legal ist, lesen Sie unter 24-Stunden-Pflege zu Hause und 24-Stunden-Pflege legal.
Wenn Sie den Familienrat vorbereiten und wissen wollen, was eine Betreuung zu Hause konkret bedeuten würde, rufen Sie uns vorher an: 0800 700 88 20, kostenfrei. Karina Krupa und Liane Vogel geben Ihnen Zahlen und Ablauf an die Hand, damit Sie mit Fakten in das Gespräch gehen. Oder schreiben Sie über das Kontaktformular.
Rechtliche Angaben Stand 2026, ohne Gewähr. Für verbindliche Fragen zu Erbrecht und Elternunterhalt wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder Notar.
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