Pflegegrad erhöhen: Höherstufung beantragen und Widerspruch einlegen

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Liane Vogel

Liane Vogel

Kundenberaterin für Seniorenbetreuung

    Tochter und Mutter lesen gemeinsam den Bescheid der Pflegekasse
    Hinzugefügt am: 26.09.2026 um 15:36 Uhr

    Geprüft von Liane Vogel  Kundenberaterin für Seniorenbetreuung, Jaso24

    Auf den Punkt gebracht: Braucht Ihr Angehöriger dauerhaft mehr Hilfe, beantragen Sie bei der Pflegekasse formlos eine Höherstufung – ein kurzer Brief genügt. Der Medizinische Dienst begutachtet neu; entscheiden muss die Kasse in der Regel binnen 25 Arbeitstagen nach Antragseingang, sonst zahlt sie 70 € je angefangene Woche. 2025 wurde bei 69 Prozent der Höherstufungsanträge ein höherer Pflegegrad empfohlen. Gegen einen Bescheid legen Sie binnen eines Monats schriftlich Widerspruch ein, die Begründung dürfen Sie nachreichen. Von Pflegegrad 2 auf 3 steigt das Pflegegeld 2026 von 347 € auf 599 €.

    Nach einem Sturz braucht Ihre Mutter Hilfe beim Duschen, Ihr Vater mit Demenz ist nachts unruhig – und der Pflegegrad passt nicht mehr zum Alltag. Oder der Bescheid fällt niedriger aus als erwartet. Hier lesen Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Pflegegrad erhöhen lassen oder Widerspruch einlegen und welche Fristen 2026 gelten.

    Tochter und Mutter lesen gemeinsam den Bescheid der Pflegekasse

    Höherstufung oder Widerspruch: Welcher Weg passt?

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    Entscheidend ist, wie alt der Bescheid ist und ob sich der Hilfebedarf seitdem verändert hat:

    • Widerspruch: Seit Sie den Bescheid erhalten haben, ist noch kein Monat vergangen, und Sie halten die Einstufung für falsch – etwa weil Einschränkungen fehlen oder zu gering bewertet sind.
    • Antrag auf Höherstufung: Der Bescheid ist älter, der Hilfebedarf aber seitdem dauerhaft gestiegen.
    • Überprüfungsantrag: Die Widerspruchsfrist ist verstrichen, der Bescheid war aber schon damals falsch. Dann muss die Pflegekasse ihn auf Antrag auch rückwirkend korrigieren, längstens für vier Jahre (§ 44 SGB X).

    In allen drei Fällen beauftragt die Pflegekasse in der Regel erneut den Medizinischen Dienst (MD).

    Wer zum ersten Mal einen Pflegegrad beantragt, findet die Grundlagen in unserem Leitfaden zum Pflegegrad-Antrag.

    Wann lohnt es sich, den Pflegegrad zu erhöhen?

    Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig Ihr Angehöriger den Alltag bewältigt. Anzeichen, dass der bisherige Pflegegrad nicht mehr passt:

    • Nach einem Klinikaufenthalt, einem Sturz oder einem Schlaganfall braucht er dauerhaft Hilfe beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen.
    • Waschen, Anziehen, Essen oder der Gang zur Toilette gelingen nur noch mit Unterstützung, oder eine Inkontinenz ist hinzugekommen.
    • Eine Demenz schreitet fort, es kommen nächtliche Unruhe, Ängste oder Abwehr bei der Pflege hinzu.
    • Seine Medikamente nimmt er nicht mehr zuverlässig allein, Arzt- und Therapietermine schafft er nur noch mit Begleitung.

    Der höhere Hilfebedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 SGB XI). Ist nach einer Operation bald eine Besserung zu erwarten, helfen zunächst Übergangslösungen – siehe Pflege zu Hause nach dem Krankenhausaufenthalt. Zur Orientierung: Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 von 100 Punkten (§ 15 SGB XI).

    Die Chancen sind gut: Laut Report Pflegebedürftigkeit 2026 des Medizinischen Dienstes Bund wurde 2025 bei 69 Prozent der Höherstufungsanträge ein höherer Pflegegrad empfohlen – bei bisherigem Pflegegrad 2 in 57 Prozent der Fälle Pflegegrad 3, bei Pflegegrad 3 ebenso oft Pflegegrad 4, bei Pflegegrad 4 in 72 Prozent Pflegegrad 5. Nur bei einem Prozent zeigte sich eine Verbesserung der Selbstständigkeit; ein niedrigerer Pflegegrad ist möglich, aber selten.

    Schritt 1: Den Antrag auf Höherstufung stellen

    Der Antrag ist formlos: Laut Medizinischem Dienst gilt jede schriftliche oder telefonische Mitteilung an die Pflegekasse als Antrag. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse eingerichtet; stellen Angehörige den Antrag, brauchen sie eine Vollmacht. Mit einem Brief können Sie das Antragsdatum später belegen:

    „Hiermit beantrage ich für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer] die Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Der Hilfebedarf hat sich seit [Ereignis, Datum] dauerhaft erhöht. Bitte veranlassen Sie eine neue Begutachtung. [Wenn Sie für einen Angehörigen schreiben: Eine Vollmacht liegt bei.]“

    Warum das Datum zählt: Mit dem Eingang des Antrags beginnen die Fristen der Kasse. Beim Erstantrag gibt es Leistungen frühestens ab dem Antragsmonat (§ 33 SGB XI). Eine Höherstufung gilt dagegen ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Hilfebedarf tatsächlich erhöht hat (§ 48 SGB X, gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen). Seit wann das der Fall ist, muss der MD im Gutachten begründet festhalten; das kann auch vor dem Antrag liegen. Heben Sie deshalb Entlassungsberichte auf und notieren Sie Daten von Stürzen oder Klinikaufenthalten.

    Reformpläne für 2027: Laut Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 5. Juni 2026 sollen ab 1. Januar 2027 höhere Punktgrenzen gelten, etwa für Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 und für Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Maßgeblich soll das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung sein; bestehende Pflegegrade sollen nicht allein wegen der neuen Grenzen verloren gehen. Geltendes Recht ist das noch nicht: Das Bundeskabinett hat den Entwurf bislang nicht beschlossen, danach muss ihn der Bundestag verabschieden, und Einzelheiten können sich ändern (Stand: 26.09.2026). Wer schon jetzt deutlich mehr Hilfe braucht, sollte den Antrag nicht aufschieben.

    Tochter führt ein Pflegetagebuch und notiert, was ihr Vater erzählt

    Schritt 2: Die Begutachtung gut vorbereiten

    Der MD meldet sich schriftlich oder telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren; die Begutachtung dauert bis zu einer Stunde. Bei Höherstufungsanträgen ist mit Ihrer Zustimmung auch ein Telefon- oder Videointerview möglich; Sie können aber einen Hausbesuch verlangen (§ 142a SGB XI). Geprüft werden sechs Lebensbereiche (Module), je Kriterium meist mit 0 Punkten (selbstständig) bis 3 Punkten (unselbstständig); die Module zählen unterschiedlich stark:

    • Mobilität (10 %): im Bett drehen, aufstehen, in der Wohnung gehen, Treppen steigen.
    • Geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhalten und Psyche (zusammen 15 %, der höhere Wert zählt): Orientierung, Entscheidungen, Gespräche, nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr bei der Pflege.
    • Selbstversorgung (40 %): Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette, Inkontinenz.
    • Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %): Medikamente, Verbände, Arzt- und Therapiebesuche.
    • Alltag und soziale Kontakte (15 %): Tagesablauf, Schlaf, Beschäftigung, Kontakt zu anderen.

    Die Selbstversorgung wiegt am schwersten. So bereiten Sie sich vor:

    • Pflegetagebuch: Notieren Sie einige Tage bis zwei Wochen lang, wobei, wann und wie oft Sie helfen – auch nachts.
    • Unterlagen: Legen Sie Arzt- und Klinikberichte, den Medikamentenplan, die Pflegedokumentation und das letzte Gutachten bereit. Vergleichen Sie Modul für Modul, was sich seitdem verändert hat.
    • Dabei sein: Der MD rät, dass die Hauptpflegeperson beim Termin anwesend ist. Sie kann unterstützen und Angaben ergänzen – wichtig, weil sich Pflegebedürftige mitunter selbstständiger darstellen, als sie im Alltag sind.
    • Nicht zusammenreißen: Schildern Sie einen gewöhnlichen Tag ehrlich – nichts herunterspielen, nichts dramatisieren.
    • Eigene Pflege nennen: Pflegen Sie selbst mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und sind Sie höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Rentenbeiträge für Sie. Den Umfang Ihrer Pflege ermittelt der MD (§ 44 SGB XI).

    Schritt 3: Fristen der Pflegekasse und der Bescheid

    Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Außerdem gilt (§§ 18, 18a SGB XI):

    • Im Krankenhaus oder in stationärer Reha: Begutachtung spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang, wenn sie für die weitere Versorgung nötig ist oder Angehörige Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart haben; ebenso im Hospiz und bei ambulanter Palliativversorgung.
    • Zu Hause mit angekündigter Pflegezeit oder vereinbarter Familienpflegezeit: Begutachtung spätestens zehn Arbeitstage nach Antragseingang.
    • Keine Begutachtung nach 20 Arbeitstagen: Die Kasse muss Ihnen mindestens drei unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter benennen, unter denen Sie wählen können – sofern sie die Verzögerung zu vertreten hat.

    Kommt der Bescheid nicht binnen 25 Arbeitstagen oder wird eine verkürzte Frist überschritten, zahlt die Kasse 70 € je angefangene Woche – außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten, etwa bei einem von Ihnen verschobenen Termin, oder Ihr Angehöriger lebt im Pflegeheim und hat schon mindestens Pflegegrad 2. Das Gutachten erhalten Sie mit dem Bescheid, es sei denn, Sie haben der Zusendung widersprochen; anfordern können Sie es auch später. Prüfen Sie die Punkte je Modul, das Datum, ab dem der Pflegegrad gilt, und die Empfehlungen.

    Schritt 4: Widerspruch einlegen – Frist, Form und Begründung

    Frist: Der Widerspruch muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe bei der Pflegekasse eingehen (§ 84 SGG). Ein Brief gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben; kommt er später an, zählt der spätere Tag (§ 37 SGB X). Beispiel: Wird der Bescheid am Montag, 5. Oktober 2026, zur Post gegeben, gilt er am Freitag, 9. Oktober, als bekannt gegeben – der Widerspruch muss bis Montag, 9. November 2026, ankommen. Wer im Zweifel ab dem Datum des Bescheids rechnet, ist auf der sicheren Seite. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, haben Sie ein Jahr Zeit (§ 66 SGG).

    Form: Schriftlich mit Unterschrift – per Brief, am besten als Einwurf-Einschreiben, oder zur Niederschrift bei der Kasse. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Elektronisch geht es nur über gesicherte Wege, etwa mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über ein Online-Formular der Kasse mit elektronischem Identitätsnachweis (§ 84 SGG, § 36a SGB I).

    Begründung: Sie ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll – und darf nachgereicht werden. Legen Sie also zuerst fristwahrend Widerspruch ein. Fordern Sie dann das Gutachten an, falls es nicht beilag, oder beantragen Sie Akteneinsicht (§ 25 SGB X). Eine gute Begründung

    • geht das Gutachten Modul für Modul durch, zum Beispiel: „Treppensteigen als überwiegend selbstständig bewertet, tatsächlich nur mit Hilfe einer Person möglich“,
    • stützt sich auf Pflegetagebuch, ärztliche Atteste und Berichte,
    • nennt Veränderungen seit der Begutachtung mit Datum,
    • bittet um eine erneute Begutachtung zu Hause im Beisein der Hauptpflegeperson.

    Musterformulierung (bitte an Ihren Fall anpassen; keine Rechtsberatung):

    [Ihr Name, Anschrift] · [Ort, Datum]
    An die Pflegekasse [Name, Anschrift]
    Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer]
    Versicherte Person: [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit lege ich gegen den oben genannten Bescheid über die Einstufung in Pflegegrad [X] Widerspruch ein. Die Einstufung entspricht nicht dem tatsächlichen Hilfebedarf. Die Begründung reiche ich nach. Bitte senden Sie mir das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes zu, falls es dem Bescheid nicht beilag. Zugleich beantrage ich Akteneinsicht (§ 25 SGB X). [Wenn Sie für einen Angehörigen schreiben: Eine Vollmacht liegt bei.]
    Mit freundlichen Grüßen
    [Unterschrift]

    Wie geht es nach dem Widerspruch weiter?

    Hält die Pflegekasse eine neue Begutachtung für nötig, prüfen zuerst die bisherigen Gutachter Ihren Widerspruch. Bleiben sie bei ihrem Ergebnis, erstellt eine Gutachterin oder ein Gutachter, die oder der an der ersten Begutachtung nicht beteiligt war, das Widerspruchsgutachten. Das geschieht grundsätzlich vor Ort, also zu Hause oder im Pflegeheim, nicht am Telefon; Veränderungen seit dem ersten Termin werden berücksichtigt (Begutachtungs-Richtlinien, Ziffer 3.2.8; § 142a SGB XI). Hilft die Kasse dem Widerspruch nicht ab, entscheidet ihr Widerspruchsausschuss (§ 85 SGG). Eine feste Frist dafür gibt es nicht; laut Pflegewegweiser NRW der Verbraucherzentrale NRW dauert die Prüfung meist vier bis sechs Wochen. Bleibt der Widerspruch ohne zureichenden Grund länger als drei Monate unbeschieden, ist eine Untätigkeitsklage möglich (§ 88 SGG).

    Erfolgsaussichten: 2022 gab es bundesweit 185.494 Widerspruchsgutachten; in jedem dritten Fall wurde das Ergebnis korrigiert. Häufige Gründe laut Medizinischem Dienst Bund: ein veränderter Zustand seit der Begutachtung, später eingereichte Unterlagen oder eine zu positive Selbstdarstellung beim Termin.

    Kosten und Klage: Der Widerspruch ist gebührenfrei (§ 64 SGB X); hat er Erfolg, erstattet die Kasse die notwendigen Aufwendungen (§ 63 SGB X). Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie binnen eines Monats beim Sozialgericht klagen (§ 87 SGG) – für Versicherte ohne Gerichtskosten (§ 183 SGG) und ohne Anwaltszwang (§ 73 SGG); Prozesskostenhilfe ist möglich (§ 73a SGG). Hilfe bieten Pflegestützpunkte, Sozialverbände und Fachanwälte für Sozialrecht.

    Privat Versicherte werden von Medicproof begutachtet. Sind sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können sie ihr Versicherungsunternehmen mit Begründung um ein Zweitgutachten bitten; im Streitfall entscheidet auch hier das Sozialgericht (§ 51 SGG).

    Was bringt ein höherer Pflegegrad 2026 finanziell?

    Die Leistungsbeträge sind 2026 dieselben wie 2025; die nächste Anpassung sieht das geltende Recht zum 1. Januar 2028 vor (§ 30 SGB XI).

    PflegegradGesamtpunktePflegegeld 2026 im MonatPflegesachleistung 2026 im Monat
    Pflegegrad 112,5 bis unter 27––
    Pflegegrad 227 bis unter 47,5347 €bis 796 €
    Pflegegrad 347,5 bis unter 70599 €bis 1.497 €
    Pflegegrad 470 bis unter 90800 €bis 1.859 €
    Pflegegrad 590 bis 100990 €bis 2.299 €
    Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber unter anderem Entlastungsbetrag bis 131 € im Monat. Quellen: §§ 15, 36, 37 SGB XI; Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge 2026.

    Von Pflegegrad 2 auf 3 gibt es 252 € mehr Pflegegeld im Monat, also 3.024 € im Jahr; von 3 auf 4 sind es 201 € und von 4 auf 5 noch 190 €. Die Sachleistung für einen ambulanten Pflegedienst steigt um 701 €, 362 € beziehungsweise 440 €. Auch die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige zahlt, steigen mit dem Pflegegrad: 2026 je nach bezogener Leistung bis zu 198,62 € im Monat bei Pflegegrad 2 und bis zu 735,63 € bei Pflegegrad 5.

    Für die Betreuung zu Hause zählt meist das Pflegegeld: Die pflegebedürftige Person verfügt frei darüber, etwa um eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mitzufinanzieren. Die Sachleistung rechnet dagegen nur ein zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst ab; beides lässt sich kombinieren (§ 38 SGB XI). Mehr dazu: Was die Pflegekasse bei der 24-Stunden-Betreuung zahlt und Kosten der 24-Stunden-Pflege.

    So hilft JaSo24

    Das Team von JaSo24 – Seniorenbetreuung und 24-Stunden-Pflege zu Hause

    Unsere Kundenberaterin für Seniorenbetreuung, Liane Vogel, war 15 Jahre Krankenschwester und über 15 Jahre im Sozialdienst eines Krankenhauses tätig. Rufen Sie gern vor der Begutachtung an: Wir geben Ihnen kostenlos eine erste Orientierung, was Sie vorbereiten können und wie sich die Betreuung zu Hause organisieren lässt. Die Begutachtung selbst führt allein der Medizinische Dienst durch; Rechtsberatung bieten wir nicht an. Braucht Ihr Angehöriger mehr Unterstützung, organisieren wir eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, meist mit Start in 4 bis 6 Tagen. Kostenlose Beratung: 0800 / 700 88 20 oder per Kontaktformular.

    Häufige Fragen zu Pflegegrad-Erhöhung und Widerspruch

    Wie lange habe ich Zeit, gegen den Pflegegrad Widerspruch einzulegen?
    Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG); ein Brief gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 SGB X). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, haben Sie ein Jahr Zeit (§ 66 SGG).

    Kann der Pflegegrad bei einem Antrag auf Höherstufung auch sinken?
    Ja, denn der Medizinische Dienst bewertet den gesamten Hilfebedarf neu. Das ist aber selten: 2025 zeigte sich nur bei einem Prozent der Höherstufungsanträge eine Verbesserung der Selbstständigkeit, bei 69 Prozent wurde ein höherer Pflegegrad empfohlen.

    Ab wann gilt der höhere Pflegegrad?
    In der Regel ab dem Zeitpunkt, zu dem sich der Hilfebedarf tatsächlich erhöht hat (§ 48 SGB X); seit wann das so ist, hält der MD im Gutachten fest. Das kann vor dem Antrag liegen, etwa ab dem Beginn eines Klinikaufenthalts, der den Zustand verschlechtert hat. Beim Pflegegeld zahlt die Pflegekasse die Differenz dann nach.

    Was kostet ein Widerspruch oder eine Klage beim Sozialgericht?
    Der Widerspruch ist gebührenfrei, und Versicherte zahlen vor dem Sozialgericht keine Gerichtskosten. Kosten entstehen vor allem, wenn Sie einen Anwalt beauftragen. Hat der Widerspruch Erfolg, erstattet die Pflegekasse die notwendigen Aufwendungen (§ 63 SGB X); nach einer Klage entscheidet das Gericht über die Kosten (§ 193 SGG).

    Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren?
    Eine feste Frist gibt es nicht; der Pflegewegweiser NRW der Verbraucherzentrale NRW nennt meist vier bis sechs Wochen. Nach drei Monaten ohne Entscheidung und ohne zureichenden Grund ist eine Untätigkeitsklage möglich (§ 88 SGG).

    Muss ich den Widerspruch sofort begründen?
    Nein. Legen Sie fristgerecht schriftlich Widerspruch ein und kündigen Sie die Begründung an. So bleibt Zeit, das Gutachten anzufordern und mit dem Alltag abzugleichen.

    Welche Fragen stellt der Gutachter bei der Pflegebegutachtung?
    Er fragt nach der Selbstständigkeit in sechs Bereichen, von Mobilität und Selbstversorgung über Orientierung und Verhalten bis zu Therapie, Alltag und Kontakten. Typisch sind Fragen wie: Können Sie allein aufstehen, sich waschen, Ihre Medikamente nehmen, den Tag planen? Nennen Sie ehrlich auch schlechte Tage.

    Quellen

    • Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsansprüche der Versicherten 2026 (Kurzüberblick) – Stand 04.11.2025 – bundesgesundheitsministerium.de
    • Bundesministerium für Gesundheit – Online-Ratgeber Pflege: Pflegebedürftigkeit – abgerufen 26.09.2026 – bundesgesundheitsministerium.de
    • Bundesministerium für Gesundheit – Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Art. 1 Nr. 16 und 85 – Stand 05.06.2026 – bundesgesundheitsministerium.de
    • Sozialgesetzbuch XI – §§ 14, 15, 18, 18a, 18c, 30, 33, 36, 37, 44, 142a – abgerufen 26.09.2026 – § 14, § 15, § 18, § 18a, § 18c, § 30, § 33, § 36, § 37, § 44, § 142a
    • Sozialgerichtsgesetz – §§ 66, 84, 85, 87, 88, 183, 193 – abgerufen 26.09.2026 – § 66, § 84, § 85, § 87, § 88, § 183, § 193
    • Sozialgesetzbuch X – §§ 25, 37, 44, 48, 63 – abgerufen 26.09.2026 – § 25, § 37, § 44, § 48, § 63
    • Sozialgesetzbuch I – § 36a (elektronische Form) – abgerufen 26.09.2026 – gesetze-im-internet.de
    • Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung: Informationen für Versicherte – abgerufen 26.09.2026 – medizinischerdienst.de
    • Medizinischer Dienst Bund – Report Pflegebedürftigkeit 2026 (Daten 2025) – Juli 2026 – md-bund.de
    • Medizinischer Dienst Bund – Stellungnahme „Korrekturquote bei Pflegegutachten liegt bei 2,3 Prozent“ – 21.11.2023 – md-bund.de
    • Medizinischer Dienst Bund – Begutachtungs-Richtlinien Pflege, Ziffern 3.2.8 und 4.10.1 – Fassung vom 21.08.2024 – md-bund.de
    • GKV-Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen – Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI (RS 2026/01), § 33 Ziffer 2.2 „Antrag auf Höherstufung“ – abgerufen 26.09.2026 – aok.de (Rechtsdatenbank)
    • Medicproof – Begutachtung für Privatversicherte, Zweitgutachten – abgerufen 26.09.2026 – medicproof.de
    • Verbraucherzentrale NRW – Pflegewegweiser NRW: Begutachtung durch den MD – abgerufen 26.09.2026 – pflegewegweiser-nrw.de

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    Zum Vergleich: Eigenanteil im Pflegeheim

    Das sind rund 1.521 € weniger im Monat als der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr (3.364 €).

    Festpreise 2026 inklusive An- und Abreise, ohne Vermittlungsgebühr. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Den Steuervorteil gibt es nur, wenn Sie Einkommensteuer in mindestens dieser Höhe zahlen. Pflegeheim: Bundesdurchschnitt laut Verband der Ersatzkassen (vdek), Stand 1. Juli 2026, inklusive Unterkunft und Verpflegung – zu Hause laufen die Haushaltskosten weiter. Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung.

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