Was zahlt die Pflegekasse für die 24-Stunden-Betreuung? Zuschüsse nach Pflegegrad 2026

In 2 Minuten
Betreuungs­kosten berechnen

Wir werden eine Betreuungsperson für Sie auswählen, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.

Liane Vogel

Liane Vogel

Kundenberaterin für Seniorenbetreuung

    Tochter und Mutter besprechen am Esstisch die Leistungen der Pflegekasse
    Hinzugefügt am: 19.09.2026 um 09:38 Uhr

    Geprüft von Liane Vogel  Kundenberaterin für Seniorenbetreuung, Jaso24

    Auf den Punkt gebracht: Die Pflegekasse bezahlt die 24-Stunden-Betreuung nicht direkt, sie zahlt aber ab Pflegegrad 2 ein frei verfügbares Pflegegeld. Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld monatlich 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (Pflegegrad 3), 800 € (Pflegegrad 4) und 990 € (Pflegegrad 5). Bei Jaso24 kostet die Betreuung 2.595 € bis 3.165 € im Monat; nach Pflegegeld und bis zu 333 € Steuervorteil bleibt ein Eigenanteil von rund 1.762 € bis 1.915 €. Entlastungsbetrag (bis zu 131 € im Monat) und gemeinsamer Jahresbetrag (bis zu 3.539 € im Jahr) sind zweckgebunden: Für eine Betreuungskraft im Haus lassen sie sich in aller Regel nicht oder nur im Einzelfall nutzen.

    Was zahlt die Pflegekasse bei einer 24-Stunden-Betreuung – und was nicht?

    Wenn Mutter oder Vater nicht mehr allein bleiben kann, kommt nach dem ersten Schreck fast immer dieselbe Frage: Wer bezahlt das? Viele Familien hoffen, dass die Pflegekasse für die Betreuungskraft im Haus aufkommt – so wie die Krankenkasse für eine Operation. Doch die Pflegeversicherung ist nur eine Teilabsicherung mit festen Beträgen.

    Tochter und Mutter besprechen am Esstisch die Leistungen der Pflegekasse

    Die gute Nachricht: Die wichtigste Leistung, das Pflegegeld, lässt sich ohne Umwege für die Betreuung zu Hause einsetzen. Alle Preise und Beispielrechnungen finden Sie auf unserer Seite Kosten der 24-Stunden-Pflege. Hier geht es um den Anteil der Pflegekasse: welche Beträge 2026 je Pflegegrad gelten und welche Budgets zu einer Betreuungskraft im Haus passen.

    Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Betreuung direkt?

    Nein. Im Sozialgesetzbuch XI gibt es keine Leistung, die „24-Stunden-Betreuung“ heißt, und die Pflegekasse überweist nichts an den Anbieter. Sie zahlt an die pflegebedürftige Person selbst; die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Wofür Ihre Eltern das frei verfügbare Pflegegeld verwenden, entscheiden sie selbst.

    Fachlich heißt das Modell Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Die Betreuungskraft wohnt im Haus, arbeitet aber nicht rund um die Uhr; Arbeits- und Ruhezeiten stehen im Dienstleistungsvertrag. Als Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung gilt sie nicht, weil sie erwerbsmäßig tätig ist (§ 19 SGB XI) – das wird bei der Verhinderungspflege wichtig.

    Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5?

    Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist der Kern der Finanzierung. Die Pflegekasse überweist es ab Pflegegrad 2 jeden Monat, wenn die Familie die Pflege zu Hause selbst organisiert; 2026 gelten unverändert die Beträge von 2025. Die Tabelle zeigt, was das bei den Festpreisen von Jaso24 bedeutet:

    PflegegradPreis bei Jaso24 im MonatPflegegeld der PflegekasseSteuervorteil nach § 35a EStG (bis zu)Eigenanteil im Monat
    Pflegegrad 22.595 €− 347 €− 333 €1.915 €
    Pflegegrad 32.775 €− 599 €− 333 €1.843 €
    Pflegegrad 42.895 €− 800 €− 333 €1.762 €
    Pflegegrad 53.165 €− 990 €− 333 €1.842 €

    Kostenrechner: Was bleibt bei Ihrem Pflegegrad zu zahlen?

    Wählen Sie den Pflegegrad. Der Rechner zeigt den Festpreis 2026, das Pflegegeld der Pflegekasse und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil.

    Pflegegrad

    Zum Vergleich: Eigenanteil im Pflegeheim

    Das sind rund 1.521 € weniger im Monat als der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr (3.364 €).

    Festpreise 2026 inklusive An- und Abreise, ohne Vermittlungsgebühr. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Den Steuervorteil gibt es nur, wenn Sie Einkommensteuer in mindestens dieser Höhe zahlen. Pflegeheim: Bundesdurchschnitt laut Verband der Ersatzkassen (vdek), Stand 1. Juli 2026, inklusive Unterkunft und Verpflegung – zu Hause laufen die Haushaltskosten weiter. Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung.

    Festpreis bei Jaso24 (Pflegegrad 3)
    2.775 €
    Pflegegeld der Pflegekasse
    − 599 €
    Steuervorteil (anteilig)
    − 333 €
    Ihr Eigenanteil im Monat
    rund 1.843 €

    Angebot für Pflegegrad 3 anfordern

      Unverbindlich und kostenfrei – wir melden uns persönlich bei Ihnen.

      Die Preise sind monatliche Festpreise inklusive An- und Abreise, ohne Vermittlungsgebühr. Bei Pflegegrad 1 und ohne Pflegegrad zahlt die Kasse kein Pflegegeld; der Monatspreis beträgt dann ebenfalls 2.595 €.

      Der Steuervorteil kommt vom Finanzamt, nicht von der Pflegekasse: Nach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 € im Jahr, direkt die Einkommensteuer – also bis zu 333 € im Monat. Zahlen Ihre Eltern wenig oder keine Einkommensteuer, fällt der Vorteil kleiner und der Eigenanteil entsprechend höher aus. Mehr dazu im Beitrag 24-Stunden-Pflege steuerlich absetzen.

      Drei Regeln zum Pflegegeld, die bares Geld wert sind

      • Es zählt der Antragsmonat, nicht der Bescheid. Leistungen gibt es ab Antragstellung, in der Regel rückwirkend zum Beginn des Antragsmonats (§ 33 Abs. 1 SGB XI) – sofern die Voraussetzungen dann schon vorliegen. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, notfalls noch aus dem Krankenhaus.
      • Der Beratungsbesuch ist Pflicht. Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen – seit 2026 gilt das einheitlich für die Pflegegrade 2 bis 5. Der Besuch kostet die Familie nichts. Bleibt er aus, muss die Kasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall streichen (§ 37 Abs. 3 und 6 SGB XI).
      • Im Krankenhaus läuft das Pflegegeld weiter. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das für die ersten acht Wochen eines stationären Klinik- oder Reha-Aufenthalts (§ 34 Abs. 2 SGB XI), vorher waren es vier. Danach ruht es bis zur Rückkehr nach Hause.

      Welche Leistungen gibt es außer dem Pflegegeld – und welche passen zur Betreuungskraft im Haus?

      Alle weiteren Leistungen sind zweckgebunden: Die Kasse erstattet nur bestimmte Angebote bestimmter Anbieter, meist gegen Beleg. Von den Leistungen der Pflegekasse ziehen wir in unseren Beispielrechnungen deshalb nur das Pflegegeld ab – alles andere wäre schöngerechnet.

      Leistung 2026BetragRechtsgrundlageFür die Betreuungskraft im Haus nutzbar?
      Pflegegeld347 € bis 990 € im Monat§ 37 SGB XIJa – frei verfügbar
      Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis zu 3.539 € im Jahr§§ 39, 42, 42a SGB XINur im Einzelfall – die Pflegekasse entscheidet
      Entlastungsbetragbis zu 131 € im Monat§ 45b SGB XIIn aller Regel nein – nur für anerkannte Angebote
      Pflegesachleistungje nach Pflegegrad höchstens 796 € bis 2.299 € im Monat§ 36 SGB XINein – nur über zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste
      Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 € im Monat§ 40 Abs. 2 SGB XIErgänzend – ab Pflegegrad 1, für Material wie Einmalhandschuhe
      Wohnumfeldverbesserungbis zu 4.180 € je Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XIErgänzend – für Umbauten; Einzelfallprüfung, Antrag vor Baubeginn stellen

      Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

      Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, frei aufteilbar auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Entscheidend ist der Zweck: Verhinderungspflege überbrückt Zeiten, in denen die private Pflegeperson – meist ein Angehöriger – ausfällt, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder Reha. Urlaub oder Krankheit der Betreuungskraft löst diesen Anspruch nicht aus. Alle Fälle mit Rechenbeispiel finden Sie im Beitrag Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei der 24-Stunden-Betreuung.

      Der klassische Fall: Die Tochter pflegt bisher selbst, muss operiert werden, und eine Betreuungskraft überbrückt diese Wochen. Die nachgewiesenen Kosten können Sie bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen, für längstens acht Wochen im Kalenderjahr. Seit 2026 gilt dafür eine Frist: Der Antrag mit Kostennachweis muss bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gestellt sein (§ 39 Abs. 1 SGB XI) – für Ersatzpflege aus 2025 also bis zum 31. Dezember 2026.

      Lebt bereits dauerhaft eine Betreuungskraft im Haushalt, entscheidet die Kasse im Einzelfall, ob sie Ersatzpflege erstattet; manche lehnen das ab, weil die Betreuungskraft dann schon zur regulären Versorgung gehört. Klären Sie das vorab – und planen Sie dieses Geld nicht fest ein. Was vom Jahresbetrag übrig bleibt, verfällt am Jahresende.

      Betreuungskraft von Jaso24 begleitet einen Senior mit Rollator zur Terrasse

      Entlastungsbetrag: 131 € – aber nur für anerkannte Angebote

      Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zu, auch bei Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Beleg erstattet: für Tages- und Kurzzeitpflege, bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste und für „nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Welche Angebote anerkannt sind, regelt jedes Bundesland per Verordnung.

      Was heißt das für eine entsandte Betreuungskraft? Unsere Betreuungskräfte sind ordnungsgemäß bei ihrem Arbeitgeber in Polen angestellt und sozialversichert; die Arbeit in Deutschland erfolgt im Rahmen der EU-Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern. Ein nach deutschem Landesrecht anerkanntes Angebot ist dieses Modell dennoch in aller Regel nicht. Auch die Verbraucherzentrale NRW stellt in ihrem Pflegewegweiser klar: Für eine ausländische Betreuungskraft lässt sich der Entlastungsbetrag nicht abrechnen.

      Verloren ist das Geld trotzdem nicht: Es lässt sich etwa für eine anerkannte Alltagsbegleitung einsetzen oder – so die übliche Praxis der Pflegekassen – für Unterkunft und Verpflegung in der Tages- oder Kurzzeitpflege. Restbeträge aus 2026 können Sie noch bis zum 30. Juni 2027 nutzen.

      Was gilt, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt?

      Betreuungskräfte übernehmen keine medizinische Behandlungspflege: Injektionen, Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten gehören in die Hände eines ambulanten Pflegedienstes. Verordnet der Arzt diese Leistungen und genehmigt die Krankenkasse sie, rechnet der Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse ab (häusliche Krankenpflege, § 37 SGB V); für Ihre Eltern kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Das Pflegegeld bleibt davon unberührt.

      Anders ist es, wenn der Pflegedienst Leistungen der Pflegeversicherung erbringt, etwa beim Duschen hilft: Dann sinkt das Pflegegeld in dem Verhältnis, in dem Sie die Pflegesachleistung nutzen (Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). Ein Beispiel für Pflegegrad 3: Rechnet der Pflegedienst rund 449 € im Monat ab, sind das 30 Prozent des Sachleistungsbudgets von 1.497 €. Vom Pflegegeld bleiben 70 Prozent, also rund 419 € statt 599 €. An das gewählte Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden.

      Wie beantragen Sie die Leistungen der Pflegekasse? Fünf Schritte

      1. Antrag stellen. Das geht auch telefonisch; die Pflegekasse erreichen Sie über die Krankenkasse Ihrer Eltern. Als Tochter oder Sohn brauchen Sie dafür eine Vollmacht. Notieren Sie das Datum.
      2. Begutachtung vorbereiten. Der Medizinische Dienst (bei privat Versicherten: Medicproof) kommt in der Regel nach Hause und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse entscheidet und muss ihren Bescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Wie Sie sich vorbereiten, steht in unserem Leitfaden zum Pflegegrad-Antrag.
      3. Leistungsart wählen. Für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kreuzen Sie im Antrag das Pflegegeld an – oder die Kombinationsleistung, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt.
      4. Belege sammeln. Rechnungen und Überweisungsbelege brauchen Sie für Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Steuererklärung.
      5. Höherstufung im Blick behalten. Braucht Ihre Mutter oder Ihr Vater mit der Zeit mehr Hilfe, beantragen Sie einen höheren Pflegegrad: Der Schritt von Pflegegrad 3 auf 4 bringt 201 € mehr Pflegegeld im Monat.

      Häufige Fragen

      Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 und 4 für die 24-Stunden-Betreuung?
      Die Pflegekasse zahlt 2026 bei Pflegegrad 3 monatlich 599 € Pflegegeld, bei Pflegegrad 4 sind es 800 €; beides lässt sich frei für die Betreuung zu Hause einsetzen. Bei Jaso24 bleiben nach Pflegegeld und bis zu 333 € Steuervorteil rund 1.843 € (Pflegegrad 3) und rund 1.762 € (Pflegegrad 4) Eigenanteil im Monat.

      Übernimmt die Pflegekasse die Kosten der 24-Stunden-Betreuung vollständig?
      Nein. Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung: Sie zahlt je nach Pflegegrad 347 € bis 990 € Pflegegeld im Monat, aber keine eigene Leistung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Den Rest trägt die pflegebedürftige Person selbst – aus Rente und Ersparnissen, oft mit Unterstützung der Familie.

      Kann ich den Entlastungsbetrag von 131 € für die Betreuungskraft verwenden?
      In der Regel nicht. Die Pflegekasse erstattet den Entlastungsbetrag nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote, Tages- und Kurzzeitpflege sowie bestimmte Leistungen von Pflegediensten; eine entsandte Betreuungskraft gehört nicht dazu. Zusätzlich nutzen lässt er sich trotzdem, etwa für eine anerkannte Alltagsbegleitung.

      Zahlt die Pflegekasse Verhinderungspflege, wenn eine Betreuungskraft im Haus lebt?
      Nur im Einzelfall. Verhinderungspflege setzt voraus, dass die private Pflegeperson – meist ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt. Lebt die Betreuungskraft schon dauerhaft im Haus, lehnen manche Pflegekassen die Erstattung aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € ab; fragen Sie deshalb vorab nach.

      Ab wann zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld?
      Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld ab Antragstellung, in der Regel rückwirkend ab Beginn des Antragsmonats – nicht erst ab dem Bescheid, sofern die Voraussetzungen schon vorlagen. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, notfalls telefonisch.

      Was die fünf Pflegegrade bedeuten, lesen Sie auf unserer Seite Pflegegrade. Ab 2027 könnten sich die Beträge ändern; das Pflegeneuordnungsgesetz liegt Mitte September 2026 aber nur als Entwurf vor und ist noch nicht beschlossen. Was der Entwurf vorsieht, erklären wir im Beitrag Pflegereform 2026/2027.

      Nächster Schritt

      Sie möchten wissen, wie die Rechnung für Ihre Eltern aussieht? Rufen Sie uns an: 0800 700 88 20, kostenfrei – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Karina Krupa und Liane Vogel gehen mit Ihnen Pflegegrad, Pflegegeld und Eigenanteil durch und sagen Ihnen offen, welche Budgets Sie besser nicht einplanen. Die Betreuung kann in der Regel in 4–6 Tagen beginnen.

      Stand: September 2026; Leistungsbeträge nach dem SGB XI und Preise von Jaso24 gelten für 2026.