Pflege in Bayern 2026: Zahlen, Prognosen und Hilfe für Familien
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Betreuungskosten berechnen
Wir werden eine Betreuungsperson für Sie auswählen, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.
Liane Vogel
Kundenberaterin für Seniorenbetreuung
Geprüft von Karina Krupa Kundendienstbüro, Jaso24
Auf den Punkt gebracht: Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr – ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit, für jeweils bis zu acht Wochen. Die Kosten einer Betreuungskraft im Haus (24-Stunden-Betreuung) kann die Pflegekasse daraus erstatten, wenn die private Pflegeperson – meist Tochter, Sohn oder Ehepartner – vorübergehend ausfällt; Urlaub oder Wechsel der Betreuungskraft lösen den Anspruch nicht aus. Weil das Pflegegeld bei tageweiser Ersatzpflege nur zur Hälfte weiterläuft, bringt der Jahresbetrag im Beispiel mit Pflegegrad 3 selbst bei voller Erstattung unter dem Strich rund 3.170 € im Jahr. Den Erstattungsantrag müssen Sie bis zum 31. Dezember des Folgejahres stellen; die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
Sie haben monatelang alles selbst gestemmt: morgens vor der Arbeit, abends danach, am Wochenende sowieso. Dann steht die eigene Operation an, oder Sie merken schlicht, dass es so nicht weitergeht. Spätestens jetzt stoßen viele Familien auf die Begriffe Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Dahinter steckt ein Budget von bis zu 3.539 € im Jahr, das am 31. Dezember verfällt, wenn niemand es abruft. Ob es sich für eine Betreuungskraft im Haus – die sogenannte 24-Stunden-Betreuung – einsetzen lässt, ist allerdings weniger eindeutig, als es oft dargestellt wird. Dieser Beitrag erklärt die Regeln für 2026 und rechnet ehrlich vor. Was die Betreuung insgesamt kostet und welche Zuschüsse es gibt, zeigt unsere Übersicht Kosten der 24-Stunden-Pflege.
Seit dem 1. Juli 2025 fasst § 42a SGB XI zwei früher getrennte Töpfe zusammen: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Wie Sie ihn auf beide Leistungen aufteilen, entscheiden Sie selbst. Der Betrag gilt 2026 unverändert. Ansparen lässt er sich nicht: Was bis zum 31. Dezember nicht genutzt ist, verfällt.
| Regel | Bis 30.06.2025 | Seit 01.07.2025 (gilt 2026) |
|---|---|---|
| Budget | zwei Töpfe: Verhinderungspflege 1.685 € (mit Umschichtung höchstens 2.528 €), Kurzzeitpflege 1.854 € | ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, frei aufteilbar |
| Vorpflegezeit | 6 Monate häusliche Pflege vor der ersten Verhinderungspflege | entfällt – Anspruch ab Pflegegrad 2 |
| Höchstdauer Verhinderungspflege | 6 Wochen (42 Tage) | 8 Wochen (56 Tage) |
| Frist für den Erstattungsantrag | bis 31.12.2025: allgemeine Verjährung – vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres | seit 01.01.2026: bis Ende des Folgejahres |
Tageweise: Fällt die Pflegeperson acht Stunden oder länger am Tag aus, wird der Tag auf die 56 Tage angerechnet. Das Pflegegeld läuft dann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr nur zur Hälfte weiter – bei Pflegegrad 3 auf den Monat gerechnet 299,50 € statt 599 €; abgerechnet wird taggenau. Am ersten und letzten Tag gibt es das volle Pflegegeld. Dasselbe gilt während einer Kurzzeitpflege.
Stundenweise: Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, etwa wegen eines Arzttermins, rechnen die Pflegekassen nur die Kosten auf den Jahresbetrag an, nicht aber den Tag auf die 56 Tage. Das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Entscheidend ist die Abwesenheit der Pflegeperson, nicht die Einsatzzeit der Ersatzpflege: Wer neun Stunden weg ist, verbraucht einen Tag – auch wenn der Ersatz nur zwei Stunden kommt. So regelt es das Gemeinsame Rundschreiben der Pflegekassen.
Eine eigene Leistung der Pflegeversicherung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt es nicht. Der wichtigste Zuschuss ist das Pflegegeld, über das Ihre Mutter oder Ihr Vater frei verfügen kann; den größeren Teil der Kosten tragen Pflegebedürftige selbst. Verhinderungspflege kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen hinzu.
Pflegeperson im Sinne des Gesetzes ist, wer einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegt (§ 19 SGB XI) – etwa Tochter, Sohn, Ehepartner oder Nachbarin. Eine bezahlte Betreuungskraft gehört nicht dazu. Ihr Urlaub, ihre Krankheit oder der Wechsel im Turnus lösen deshalb keine Verhinderungspflege aus. Den Wechsel nach einigen Wochen organisieren wir bei Jaso24 ohnehin selbst – er ist Teil der Leistung.
In allen drei Fällen entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Unser Rat: vorher anrufen und sich die Auskunft möglichst schriftlich geben lassen.
„24 Stunden“ heißt Anwesenheit im Haus, nicht 24 Stunden Arbeit: Arbeits- und Ruhezeiten stehen im Dienstleistungsvertrag, regelmäßige Nachtwachen bieten wir nicht an, und Behandlungspflege wie Injektionen oder Wundversorgung übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. In den freien Zeiten der Betreuungskraft ist meist die Familie gefragt. Wer dann unentgeltlich mitpflegt, ist weiterhin Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI.
Zwei Einsatzmöglichkeiten liegen deshalb nahe: stundenweise Ersatzpflege, wenn Sie an einem freien Nachmittag der Betreuungskraft selbst nicht einspringen können und ein ambulanter Dienst oder eine Nachbarin übernimmt – und Kurzzeitpflege als Reserve, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch hier gilt: vorher die Pflegekasse fragen.

Frau K., 84 Jahre, Pflegegrad 3, wurde bisher von ihrer Tochter versorgt. Anfang Januar muss die Tochter operiert werden und anschließend in die Reha. Die Familie holt eine Betreuungskraft von Jaso24 ins Haus, die auch nach der Reha bleibt. Der Preis bei Pflegegrad 3: 2.775 € im Monat (92,50 € pro Tag), An- und Abreise inklusive. Angenommen, die Pflegekasse erkennt die ersten Wochen als Verhinderungspflege an und akzeptiert den Tagespreis in voller Höhe.
Bei 92,50 € pro Tag ist der Jahresbetrag nach 39 Tagen ausgeschöpft (3.539 € : 92,50 € = 38,3, aufgerundet auf volle Tage). In dieser Zeit zahlen die Kassen nach ihrer Berechnungsweise am ersten und letzten Tag das volle, an den 37 Tagen dazwischen das halbe Pflegegeld: 37 × 299,50 € : 30 = rund 369 € weniger.
| Position (Kalenderjahr) | Ohne Verhinderungspflege | Mit bewilligter Verhinderungspflege |
|---|---|---|
| Betreuung durch Jaso24 (12 × 2.775 €) | 33.300 € | 33.300 € |
| abzüglich Pflegegeld Pflegegrad 3 | − 7.188 € | − 6.819 € |
| abzüglich Erstattung aus dem gemeinsamen Jahresbetrag | – | − 3.539 € |
| abzüglich Steuervorteil § 35a EStG (bis zu) | − 4.000 € | − 4.000 € |
| Eigenanteil im Jahr | 22.112 € | 18.942 € |
Die linke Spalte entspricht dem Eigenanteil von rund 1.843 € im Monat aus der Beispielrechnung auf unserer Preisseite; den Jahresbetrag rechnen wir dort bewusst nicht ein. Mit bewilligter Verhinderungspflege zahlt die Familie im Jahr rund 3.170 € weniger. Die vollen 3.539 € sind es nicht, weil das Pflegegeld in dieser Zeit halbiert wird.
Wichtig: Die rechte Spalte gilt nur, wenn die Pflegekasse die Erstattung bewilligt. Und was die Kasse erstattet, können Sie nicht zusätzlich in der Steuererklärung ansetzen. Der Steuervorteil von bis zu 4.000 € lässt sich in diesem Beispiel trotzdem ausschöpfen, weil die selbst getragenen Kosten über 20.000 € liegen – allerdings nur, soweit Einkommensteuer anfällt.
Tipp für dieses Jahr: Haben Sie noch Belege aus dem Jahr 2025, reichen Sie sie bis zum 31. Dezember 2026 ein – vier Jahre rückwirkend abrechnen geht nicht mehr. Für Ersatzpflege aus 2024 und früher gibt es keine Übergangsregelung; fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nach.
Nach dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes von Anfang Juni 2026 soll ab 2027 ein zweckgebundenes „Überbrückungsbudget“ den gemeinsamen Jahresbetrag ersetzen. Es ist nur für akute Pflegesituationen und Überbrückungszeiten gedacht und beträgt bis zu 1.855 € im Jahr bei Pflegegrad 2 und 3, bis zu 2.285 € bei Pflegegrad 4 und 5. Beschlossen ist das nicht (Stand: Mitte September 2026). Wie es weitergeht, verfolgen wir in unserem Beitrag zur Pflegereform 2026.
Wie hoch ist der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2026?
Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt 2026 bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Er gilt ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit, und lässt sich frei auf beide Leistungen aufteilen. Nicht genutzte Beträge verfallen am 31. Dezember.
Kann ich die 24-Stunden-Betreuung über die Verhinderungspflege abrechnen?
Die 24-Stunden-Betreuung lässt sich nur dann über die Verhinderungspflege abrechnen, wenn die private Pflegeperson – meist ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt und eine Betreuungskraft diese Zeit überbrückt. Dann kann die Pflegekasse nachgewiesene Kosten bis zu 3.539 € im Jahr erstatten. Läuft die Betreuung bereits dauerhaft, gilt das in der Regel nicht; die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.
Zählt der Urlaub der Betreuungskraft als Verhinderung?
Nein, der Urlaub der Betreuungskraft löst keine Verhinderungspflege aus. Voraussetzung ist, dass eine nicht erwerbsmäßig pflegende Person ausfällt, meist ein Angehöriger. Eine bezahlte Betreuungskraft ist keine Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?
Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und letzten Tag voll. Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, bleibt es ungekürzt.
Bis wann kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Der Erstattungsantrag mit Kostennachweis muss bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt sein, das auf die Ersatzpflege folgt. Für Ersatzpflege aus dem Jahr 2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026. Ein Antrag vorab ist nicht nötig.
Was eine Betreuungskraft im Alltag übernimmt, lesen Sie unter 24-Stunden-Pflege zu Hause. Wenn Sie berufstätig sind und kurzfristig Zeit für die Pflege brauchen, hilft unser Beitrag Pflege und Beruf vereinbaren.
Sie möchten wissen, was eine Betreuungskraft in Ihrer Situation kostet und was Sie Ihre Pflegekasse vorher fragen sollten? Rufen Sie an: 0800 700 88 20, kostenfrei – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Karina Krupa und Liane Vogel gehen die Zahlen mit Ihnen durch, ohne den Jahresbetrag schönzurechnen. Wenn es eilt: Der Start ist in der Regel in 4–6 Tagen möglich. Wir werden eine Betreuungsperson für Sie auswählen, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.
Stand: September 2026. Alle Leistungsbeträge nach dem SGB XI gelten für das Jahr 2026; Angaben zu 2027 beruhen auf einem Referentenentwurf und können sich ändern. Über die Erstattung von Verhinderungspflege entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall.
Wählen Sie den Pflegegrad. Der Rechner zeigt den Festpreis 2026, das Pflegegeld der Pflegekasse und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil.
Zum Vergleich: Eigenanteil im Pflegeheim
Das sind rund 1.521 € weniger im Monat als der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr (3.364 €).
Festpreise 2026 inklusive An- und Abreise, ohne Vermittlungsgebühr. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Den Steuervorteil gibt es nur, wenn Sie Einkommensteuer in mindestens dieser Höhe zahlen. Pflegeheim: Bundesdurchschnitt laut Verband der Ersatzkassen (vdek), Stand 1. Juli 2026, inklusive Unterkunft und Verpflegung – zu Hause laufen die Haushaltskosten weiter. Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung.
Unverbindlich und kostenfrei – wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Jaso24 organisiert die Betreuung zu Hause in ganz Deutschland – zum Beispiel an diesen Standorten: