Termine für pflegende Angehörige in Bayern: Oktober 2026 bis März 2027
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Liane Vogel
Kundenberaterin für Seniorenbetreuung
Geprüft von Liane Vogel Kundenberaterin für Seniorenbetreuung, Jaso24
Auf den Punkt gebracht: Der Medizinische Dienst (MD) kommt nach Ankündigung zu Ihrem Angehörigen nach Hause; der Besuch dauert bis zu einer Stunde. Bewertet werden nicht Pflegeminuten, sondern die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am meisten. Die MD-Begutachtung vorbereiten heißt: Arztberichte und Medikamentenplan bereitlegen, ein bis zwei Wochen lang Pflegetagebuch führen und ehrlich schildern – auch schlechte Tage und Nächte. Telefon oder Video sind nur bei einer Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtung möglich, nur mit Zustimmung und nie bei der Erstbegutachtung. Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags entscheiden.
Der Brief des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK) ist da, der Termin steht – und plötzlich hängt viel an einer knappen Stunde. Auf Grundlage des Pflegegutachtens legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest und damit, wie viel Unterstützung Ihre Mutter oder Ihr Vater künftig erhält. Hier lesen Sie, wie Sie die MD-Begutachtung vorbereiten – auf dem Stand der seit 01.10.2026 geltenden Begutachtungs-Richtlinien, mit Beispieltag, Checkliste und Pflegetagebuch-Vorlage zum Ausdrucken.

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Die Leistungsbeträge sind 2026 dieselben wie 2025. Nach geltendem Recht steigen sie erst zum 01.01.2028 (§ 30 SGB XI). Der Reformentwurf der Bundesregierung vom 30.09.2026 will die Leistungen schon ab 2027 neu ordnen; verabschiedet ist das Gesetz aber noch nicht. Laut Bundesgesundheitsministerium gilt 2026:
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat | Pflegesachleistung bis zu |
|---|---|---|
| 1 | – | – |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Ab Pflegegrad 1 kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat hinzu. Schon der Schritt von Pflegegrad 2 auf 3 bringt 252 € mehr Pflegegeld im Monat, also 3.024 € im Jahr. Welche Leistungen sich kombinieren lassen, erklärt unser Beitrag „Was zahlt die Pflegekasse?“.
Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus, sprechen Sie früh mit dem Sozialdienst und sagen Sie der Pflegekasse ausdrücklich, dass die Versorgung nach der Entlassung geklärt werden muss. Mehr dazu: Pflege zu Hause nach dem Krankenhaus.
Die Regel ist der Hausbesuch (§ 18a SGB XI). Seit Ende 2023 darf der MD in bestimmten Fällen per strukturiertem Telefoninterview begutachten, seit September 2024 auch per Video (§ 142a SGB XI). Die seit 01.10.2026 geltenden Begutachtungs-Richtlinien haben diese Regeln unverändert übernommen: Erlaubt ist das nur bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab 14 Jahren und nur mit Zustimmung. Ausgeschlossen ist das:
Der Wunsch nach einem Hausbesuch hat immer Vorrang; über dieses Wahlrecht muss der MD Sie informieren (§ 142a SGB XI). Bei kognitiven Einschränkungen, psychischen Problemen oder Sprachschwierigkeiten ist ein Telefoninterview nur mit einer Unterstützungsperson möglich. Lebt ein Mensch mit Demenz allein, ist das besonders kritisch zu prüfen. Wirkt Ihr Angehöriger am Telefon selbstständiger, als er ist, bestehen Sie auf einem Hausbesuch.
Die Gutachterin oder der Gutachter misst keine Minuten, sondern prüft in sechs Bereichen, ob Ihr Angehöriger Alltagsaktivitäten selbst schafft oder personelle Hilfe braucht. Die Module sind unterschiedlich gewichtet (§ 15 SGB XI):
| Modul | Was dazugehört – Beispiele | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | im Bett umdrehen, aufstehen und umsetzen, in der Wohnung gehen, Treppen steigen | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Personen erkennen, sich orientieren, sich erinnern, Gefahren erkennen, einem Gespräch folgen | 15 % (der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt) |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr bei der Pflege, Antriebslosigkeit, Weglaufen | |
| 4 Selbstversorgung | waschen, duschen, anziehen, essen, trinken, Toilettengang, Inkontinenz | 40 % |
| 5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | Medikamente, Messungen, Verbände, Arzt- und Therapiebesuche, Diät | 20 % |
| 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Tagesablauf, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, Kontakt zu anderen | 15 % |
Nach Haushalt und Aktivitäten außer Haus – Einkaufen, Kochen, Putzen, Bankgeschäfte – fragt die Gutachterin ebenfalls; sie fließen aber nicht gesondert in die Punkte ein (§ 18a SGB XI).
Meist wird in vier Stufen bewertet: selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig. Schon „überwiegend selbstständig“ bringt Punkte – etwa wenn Ihr Angehöriger Folgendes braucht:
Schwankt der Zustand, ist der Wochenverlauf maßgeblich. Bei Verhalten und Psyche (Modul 3) zählt die Häufigkeit: selten (ein- bis dreimal in zwei Wochen), häufig (zweimal bis mehrmals pro Woche) oder täglich. Auch die Nächte zählen: Wer fast jede Nacht Hilfe braucht, etwa beim Toilettengang, gilt beim Kriterium „Ruhen und Schlafen“ als überwiegend unselbstständig. Genau das hält ein Pflegetagebuch fest.
Ein vereinfachtes Beispiel: Schwere Einschränkungen in der Selbstversorgung (30 gewichtete Punkte), erhebliche bei der Mobilität (5), bei Medikamenten und Arztbesuchen (10) und im Tagesablauf (7,5) sowie leichte Gedächtnisprobleme (3,75) ergeben 56,25 Punkte – Pflegegrad 3. Die Stufen je Modul legt die Gutachterin anhand vieler Einzelkriterien fest. Mehr dazu: Pflegegrade im Überblick.
Geplant, noch nicht in Kraft: Nach dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30.09.2026 sollen ab 01.01.2027 höhere Schwellen gelten (Pflegegrad 1 ab 15, Pflegegrad 2 ab 30, Pflegegrad 3 ab 50 Punkten). Maßgeblich soll das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung sein; bestehende Pflegegrade sollen nicht allein wegen der neuen Schwellen wegfallen. Die Frist von 25 Arbeitstagen soll von Januar bis April 2027 ausgesetzt werden, außer in besonders dringlichen Fällen. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten.
Der MD bittet schon in der Ankündigung, Unterlagen bereitzulegen. In Ihre Mappe gehören:
Schicken Sie Ihre Vollmacht vorab an die Pflegekasse – dann muss der MD auch Sie über den Termin benachrichtigen. Informieren Sie den Hausarzt; mit Einwilligung Ihres Angehörigen soll der MD ihn einbeziehen.
Wohnen Sie weit weg, planen Sie den Termin fest ein; das Zeitfenster von höchstens zwei Stunden hilft dabei. Geht das nicht, geben Sie einer vertrauten Person, die dabei ist, eine Seite Notizen mit und bleiben Sie telefonisch erreichbar.
Führen Sie das Tagebuch in den ein bis zwei Wochen vor dem Termin und tragen Sie zeitnah ein: wobei Ihr Angehöriger Hilfe brauchte, welche Art von Hilfe es war und wie oft – auch nachts. Die Dauer können Sie dazuschreiben; über den Pflegegrad entscheidet sie nicht. Für die Art der Hilfe genügen fünf Begriffe: erinnern, anleiten, beaufsichtigen, teilweise übernehmen, vollständig übernehmen.
Beispiel: Mutter, 83 Jahre, beginnende Demenz, Sturzgefahr.
| Uhrzeit | Tätigkeit | Art der Hilfe | Dauer |
|---|---|---|---|
| 7:00 | Aufstehen, Weg ins Bad | beaufsichtigen, am Arm stützen (Sturzgefahr) | 10 Min. |
| 7:10 | Waschen | Oberkörper: anleiten, Waschlappen reichen; Rücken und Füße: vollständig übernehmen | 20 Min. |
| 7:30 | Anziehen | Kleidung zurechtlegen; Strümpfe anziehen, Knöpfe schließen: teilweise übernehmen | 10 Min. |
| 8:00 | Frühstück, Tabletten | Brot schmieren und schneiden; an Tabletten erinnern, Einnahme kontrollieren | 15 Min. |
| 10:00–17:00 | Trinken | sechsmal erinnern, sonst trinkt sie kaum | – |
| 12:30 | Mittagessen | mundgerecht schneiden, zum Weiteressen auffordern | 10 Min. |
| 14:30 | Hausarzttermin | Termin organisieren, begleiten | 2 Std. |
| 18:00 | Unruhe, sucht ihren verstorbenen Mann | beruhigen, ablenken | 20 Min. |
| 21:00 | Zu Bett gehen | auffordern, beim Hinlegen helfen | 10 Min. |
| 2:30 | Toilettengang in der Nacht | begleiten, beim Aus- und Anziehen helfen | 15 Min. |
| 4:00 | will aufstehen und „nach Hause gehen“ | beruhigen, zurück ins Bett begleiten | 20 Min. |
Notieren Sie auch, was Sie längst nebenbei erledigen – Flaschen öffnen, Tabletten vorsortieren, nachts nachsehen –, dazu Stürze, abgelehnte Hilfe und schlechte Tage. Welchem Modul etwas zuzuordnen ist, entscheidet die Gutachterin; Sie beschreiben nur, was passiert.

Bei Demenz ist der Vorführeffekt am stärksten: Während des Besuchs wirkt der Betroffene oft erstaunlich klar, die Unruhe kommt erst am Abend. Nennen Sie die Diagnose schon beim Antrag und geben Sie der Gutachterin eine kurze schriftliche Zusammenfassung zu Orientierung, Gedächtnis, Unruhe, Ängsten und Abwehr bei der Pflege (Module 2 und 3), jeweils mit Angabe der Häufigkeit. Bereiten Sie den Besuch behutsam vor, ohne Ihren Angehörigen bloßzustellen. Mehr dazu: Betreuung bei Demenz zu Hause.
Mit Einverständnis Ihres Angehörigen soll die Gutachterin auch Personen befragen, die an der Pflege beteiligt sind (§ 18a SGB XI). Eine Betreuungskraft, die mit im Haus wohnt, kann schildern, wie Abende und Nächte verlaufen und wobei sie täglich hilft – bitten Sie sie, ihre Beobachtungen ins Pflegetagebuch einzutragen. Ein Familienmitglied sollte trotzdem dabei sein: Es kennt Vorgeschichte, Ärzte und Unterlagen.
Mit dem Bescheid erhalten Sie das Gutachten. Fehlt es, fordern Sie es bei der Pflegekasse an – das geht auch später noch (§ 18c SGB XI). Legen Sie es neben Ihr Pflegetagebuch und prüfen Sie Modul für Modul:
Stimmt das Ergebnis, ist nichts weiter zu tun. Ist der Pflegegrad zu niedrig, legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch ein; die Begründung können Sie nachreichen. Hält die Kasse eine neue Begutachtung für nötig und bleibt die bisherige Gutachterin bei ihrem Ergebnis, begutachtet eine bisher nicht beteiligte Gutachterin – in der Regel zu Hause. Verschlechtert sich der Zustand später, beantragen Sie eine Höherstufung. Mehr dazu: Pflegegrad erhöhen und Widerspruch einlegen. Beschwerden über den MD können Sie vertraulich an dessen Ombudsperson richten.
| Wann | Was zu tun ist |
|---|---|
| Bei der Ankündigung | Termin, Zeitfenster und Namen der Gutachterin prüfen; Begleitung einplanen; bei einem Telefon- oder Videotermin überlegen, ob ein Hausbesuch besser ist; Vollmacht an die Pflegekasse schicken |
| Zwei Wochen vorher | Pflegetagebuch beginnen und auch die Nächte eintragen; Arzt- und Entlassungsberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittelliste sammeln; Hausarzt informieren |
| Am Vortag | Mappe vervollständigen; Fragen notieren; den Besuch behutsam mit Ihrem Angehörigen besprechen; Hörgerät und Brille bereitlegen |
| Am Tag | dabei sein; konkret und ehrlich schildern; schlechte Tage und Nächte nennen; schwierige Stellen zeigen; eigene Pflegestunden angeben |
| Danach | Gutachten mit dem Tagebuch vergleichen; Fristen notieren (25 Arbeitstage, ein Monat für den Widerspruch); Tagebuch weiterführen, wenn es schlechter wird |
Checkliste und Pflegetagebuch-Vorlage für sieben Tage – kostenlos und ohne Anmeldung:
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Braucht Ihr Angehöriger nach der Begutachtung mehr Unterstützung zu Hause, beraten Sie Liane Vogel (15 Jahre Krankenschwester, über 15 Jahre im Sozialdienst eines Krankenhauses) und Karina Krupa kostenlos unter 0800 / 700 88 20. JaSo24 bietet Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Die Betreuungskraft wohnt im Haushalt, ist tagsüber für die vereinbarten Aufgaben da und nachts im Haus, um im Notfall zu helfen. Medizinische Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Der Festpreis pro Monat richtet sich nach dem Pflegegrad: 2.595 € (Pflegegrad 0 bis 2), 2.775 € (Pflegegrad 3), 2.895 € (Pflegegrad 4), 3.165 € (Pflegegrad 5), An- und Abreise inklusive, ohne Vermittlungsgebühr; Kost und Logis im Haushalt kommen hinzu. Der Start ist meist in 4–6 Tagen möglich.


Wie lange dauert die MD-Begutachtung?
Laut Medizinischem Dienst bis zu einer Stunde. In der Ankündigung stehen die voraussichtliche Dauer und ein Zeitfenster von höchstens zwei Stunden.
Darf ich als Angehöriger bei der Begutachtung dabei sein?
Ja. Ihr Angehöriger hat das Recht, eine Vertrauensperson als Beistand dabeizuhaben, und die Pflegeperson soll laut Begutachtungs-Richtlinien sogar anwesend sein.
Was fragt der Gutachter bei der Pflegegrad-Begutachtung?
Er fragt nach Diagnosen, Medikamenten und Arztbesuchen und danach, was Ihr Angehöriger selbst schafft – vom Aufstehen über Waschen und Essen bis zu Orientierung und Tagesablauf. Antworten Sie konkret, mit Beispielen aus dem Pflegetagebuch.
Worauf kommt es bei der Begutachtung eines Menschen mit Demenz an?
Nennen Sie die Diagnose schon beim Antrag und geben Sie der Gutachterin eine kurze schriftliche Zusammenfassung, wie oft Unruhe und Ängste auftreten. Lebt Ihr Angehöriger allein, ist ein Telefoninterview besonders kritisch zu prüfen – bestehen Sie im Zweifel auf einem Hausbesuch.
Ist eine telefonische Begutachtung erlaubt?
Ja, aber nur bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen ab 14 Jahren und nur mit Zustimmung – seit 2024 auch per Video. Bei der Erstbegutachtung und nach einem Widerspruch ist sie ausgeschlossen, und der Wunsch nach einem Hausbesuch hat immer Vorrang.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Überschreitet sie die Frist und hat sie das zu vertreten, zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Prüfen Sie das Gutachten Modul für Modul und legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch ein; die Begründung können Sie nachreichen. Wird es später schlechter, beantragen Sie eine Höherstufung.
Wählen Sie den Pflegegrad. Der Rechner zeigt den Festpreis 2026, das Pflegegeld der Pflegekasse und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil.
Zum Vergleich: Eigenanteil im Pflegeheim
Das sind rund 1.521 € weniger im Monat als der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim im ersten Jahr (3.364 €).
Festpreise 2026 inklusive An- und Abreise, ohne Vermittlungsgebühr. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Den Steuervorteil gibt es nur, wenn Sie Einkommensteuer in mindestens dieser Höhe zahlen. Pflegeheim: Bundesdurchschnitt laut Verband der Ersatzkassen (vdek), Stand 1. Juli 2026, inklusive Unterkunft und Verpflegung – zu Hause laufen die Haushaltskosten weiter. Unverbindliche Beispielrechnung, keine Steuerberatung.
Unverbindlich und kostenfrei – wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Jaso24 organisiert die Betreuung zu Hause in ganz Deutschland – zum Beispiel an diesen Standorten: