24-Stunden-Pflege mit deutschen Pflegekräften: Kosten und Deutschkenntnisse

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Liane Vogel

Liane Vogel

Kundenberaterin für Seniorenbetreuung

    Betreuungskraft liest mit einem Senior Zeitung, beide lachen
    Hinzugefügt am: 26.09.2026 um 15:34 Uhr

    Geprüft von Karina Krupa Kundendienstbüro, Jaso24

    Auf den Punkt gebracht: Eine 24-Stunden-Versorgung allein durch Pflegekräfte eines deutschen Pflegedienstes ist für Privathaushalte kaum bezahlbar: Das Arbeitszeitgesetz erlaubt im Schnitt höchstens 48 Wochenstunden pro Person, für die 168 Stunden einer Woche braucht ein Dienst also mindestens vier Pflegekräfte. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Beschäftigte von Pflegediensten und Pflegeheimen ein Mindestlohn von 16,52 € bis 21,03 € pro Stunde, die Pflegekasse zahlt für einen Pflegedienst aber höchstens 796 € (Pflegegrad 2) bis 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat. Realistische Alternativen sind stundenweise Pflegedienste, Tagespflege, ein Pflegeheim (Eigenanteil im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 € pro Monat) oder eine Betreuungskraft aus der EU, die im Haushalt wohnt: laut Verbraucherzentrale NRW rund 2.500 bis 3.500 € im Monat, dazu Kost und Logis; „24 Stunden“ bedeutet dabei Anwesenheit im Haus, nicht 24 Stunden Arbeit. Wie gut Betreuungskräfte aus der EU Deutsch sprechen, reicht von Grundkenntnissen bis fließend; klären Sie das nötige Niveau vorab anhand der Aufgaben, etwa der Telefonate mit der Arztpraxis.

    Wer die Pflege für Mutter oder Vater organisiert, wünscht sich oft zweierlei: jemanden, der immer da ist, und eine mühelose Verständigung auf Deutsch. Naheliegend scheinen deutsche Pflegekräfte, etwa von einem ambulanten Pflegedienst. Hier lesen Sie, warum eine durchgehende Versorgung damit so teuer ist, welche Modelle Familien tatsächlich nutzen und wie Sie die Deutschkenntnisse einer Betreuungskraft aus der EU vorab einschätzen.

    Betreuungskraft liest mit einem Senior Zeitung, beide lachen

    Warum ist 24-Stunden-Pflege mit deutschen Pflegekräften so teuer?

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    Der wichtigste Grund ist das Arbeitszeitgesetz. Angestellte Pflegekräfte eines Pflegedienstes dürfen an einem Werktag höchstens acht Stunden arbeiten, zeitweise bis zu zehn, wenn es im Durchschnitt eines halben Jahres bei acht Stunden pro Werktag bleibt (§ 3 ArbZG). Dazu kommen Pausen (§ 4 ArbZG), in der Regel elf Stunden Ruhezeit nach jeder Schicht (§ 5 ArbZG) und mindestens 15 freie Sonntage im Jahr (§ 11 ArbZG).

    Eine Woche hat 168 Stunden. Selbst wenn jede Pflegekraft das gesetzliche Maximum von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeitet, braucht ein Pflegedienst für eine durchgehende Besetzung mindestens vier Personen – in der Praxis mehr, denn bei Urlaub, Krankheit und Fortbildung braucht es Vertretung. Allein der Urlaub beträgt für Beschäftigte von Pflegediensten und Pflegeheimen mindestens 29 Arbeitstage im Jahr: 20 Tage gesetzlicher Urlaub plus 9 Tage Mehrurlaub, jeweils bei einer Fünf-Tage-Woche. Auch eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit, wie sie die Regierungskoalition plant, würde daran wenig ändern.

    Hinzu kommen die Löhne. Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Pflegediensten und Pflegeheimen ein Pflegemindestlohn von 16,52 € pro Stunde für Pflegehilfskräfte, 17,80 € für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 21,03 € für Pflegefachkräfte; zum 1. Juli 2027 steigt er auf 16,95 €, 18,26 € und 21,58 € (7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung). Laut Bundesregierung liegen die tatsächlich gezahlten Löhne im Schnitt sogar darüber. Außerdem zahlt der Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung und muss Nachtarbeit mit freien Tagen oder einem Zuschlag ausgleichen (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

    Ambulante Pflegedienste rechnen nach vereinbarten Leistungen ab, nicht nach Anwesenheit: nach Leistungskomplexen wie der Hilfe bei der Körperpflege am Morgen, nach Zeitaufwand oder mit Pauschalen, etwa für die Anfahrt (§ 89 SGB XI). Die Preise stehen im Pflegevertrag, über die voraussichtlichen Kosten muss der Dienst Sie vorab in der Regel schriftlich informieren (§ 120 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt als Pflegesachleistung höchstens 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (Pflegegrad 3), 1.859 € (Pflegegrad 4) oder 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat (§ 36 SGB XI). Das deckt einzelne Einsätze, keine ständige Anwesenheit.

    Eine durchgehende Besetzung mit Pflegefachkräften gibt es zu Hause deshalb vor allem als außerklinische Intensivpflege: wenn wegen eines besonders hohen Bedarfs an medizinischer Behandlungspflege, etwa bei Beatmung, ständig eine Pflegefachperson anwesend sein muss. Sie wird ärztlich verordnet, die Krankenkasse trägt die Kosten, Versicherte leisten nur für die ersten 28 Tage im Jahr eine Zuzahlung (§ 37c SGB V). Ohne diesen Bedarf müssten Familien mehrere Vollzeitstellen privat finanzieren – ein Vielfaches dessen, was die Pflegeversicherung zahlt.

    Welche Möglichkeiten haben Familien realistisch?

    Viele Familien kombinieren mehrere Bausteine. Die Übersicht zeigt, wer jeweils Arbeitgeber der Kräfte ist und womit Sie 2026 rechnen müssen.

    ModellArbeitgeber der KräfteWas es leistetKosten pro Monat (2026)
    Ambulanter Pflegedienst (stundenweise)der PflegedienstEinsätze zu festen Zeiten, Körperpflege, Behandlungspflege auf ärztliche VerordnungAbrechnung nach Leistungen; die Pflegekasse zahlt 796 bis 2.299 € (Pflegegrad 2–5), den Rest tragen Sie
    Tagespflegeder Träger der EinrichtungBetreuung und Pflege tagsüber, einschließlich der Fahrteneigenes Budget der Pflegekasse von 721 bis 2.085 € (Pflegegrad 2–5), zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung; Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst
    Pflegeheimder HeimträgerPflege und Versorgung auch nachts, Fachkräfte im HausEigenanteil im Schnitt 3.364 € im ersten Jahr, je nach Bundesland 2.891 bis 3.761 € (Stand 1. Juli 2026)
    Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (EU-Entsendemodell)ein Unternehmen im Herkunftsland der BetreuungskraftBetreuungskraft lebt im Haushalt: Alltag, Haushalt, Hilfe bei der Körperpflege; keine Behandlungspflegerund 2.500 bis 3.500 € laut Verbraucherzentrale NRW (Stand Januar 2026), dazu Kost und Logis
    Außerklinische Intensivpflegeein spezialisierter Pflegedienstständige Anwesenheit einer Pflegefachperson bei besonders hohem Bedarf an BehandlungspflegeKrankenkasse auf ärztliche Verordnung, Zuzahlung nur für die ersten 28 Tage im Jahr

    Wovon hängt der Preis einer Pflegekraft aus Osteuropa ab? Laut Verbraucherzentrale NRW steigt er, wenn die Betreuungskraft gut Deutsch sprechen, einen Führerschein haben oder besonders anspruchsvoll betreuen soll. Je nach Anbieter kommen Reisekosten von 80 bis 180 € bei einem Personalwechsel und eine Vermittlungsgebühr von bis zu 1.400 € im Jahr hinzu. Das Pflegegeld dürfen Sie für die Betreuungskraft einsetzen, den Entlastungsbetrag nicht. Die Verhinderungspflege kommt nur infrage, solange eine private Pflegeperson – etwa die Tochter – vorübergehend ausfällt; als Dauerfinanzierung ist sie nicht gedacht (§ 39 SGB XI).

    Wer eine Betreuungskraft selbst anstellt, wird Arbeitgeber mit allen Pflichten; bei selbstständigen Betreuungskräften warnt die Verbraucherzentrale vor Scheinselbstständigkeit. Wann welches Modell passt, zeigt unser Vergleich stundenweise Betreuung oder 24-Stunden-Betreuung, die Heimkosten nach Bundesland stehen im Beitrag Pflegeheim-Kosten 2026.

    Was bedeutet „24 Stunden“ bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft?

    Bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft wohnt eine Betreuungskraft mit im Haushalt. „24 Stunden“ beschreibt ihre Anwesenheit, nicht ihre Arbeitszeit. Tagsüber übernimmt sie die vereinbarten Aufgaben: Gesellschaft, Haushalt, Einkäufe, Hilfe beim Aufstehen, beim Anziehen und bei der Körperpflege. Sie hat Pausen und freie Zeit. Nachts ist sie im Haus und hilft im Notfall; regelmäßige Nachtarbeit gehört nicht dazu.

    Medizinische Behandlungspflege wie die Wundversorgung übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, ärztlich verordnet und – bis auf eine begrenzte Zuzahlung – von der Krankenkasse bezahlt (§ 37 SGB V). Braucht Ihr Angehöriger nachts regelmäßig Hilfe, planen Sie dafür von Anfang an die Familie oder einen Pflegedienst ein. Der Unterschied zum Schichtdienst: Statt wechselnder Pflegekräfte lebt eine Person mit im Haus, die den Alltag Ihres Angehörigen kennt.

    Wie gut sprechen Betreuungskräfte aus der EU Deutsch?

    Die ehrliche Antwort: sehr unterschiedlich – von Grundkenntnissen bis zu fließendem Deutsch. Für Betreuungskräfte aus der EU im Privathaushalt schreibt kein Gesetz ein bestimmtes Sprachniveau vor. Anders bei Pflegefachkräften mit ausländischem Abschluss: In Bayern verlangt das Landesamt für Pflege für die Berufserlaubnis ein Sprachzertifikat auf Niveau B2, auch von Antragstellenden aus der EU.

    Was „gute Deutschkenntnisse“ bedeuten, ist für Angebote nicht verbindlich festgelegt. Im Aufenthaltsrecht etwa entsprechen „gute deutsche Sprachkenntnisse“ dem Niveau B2, „ausreichende“ dem Niveau B1 (§ 2 AufenthG). Genauer sind die Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) – und konkrete Alltagssituationen, an denen Sie mit dem Anbieter festmachen, welches Niveau nötig ist.

    Die Sprachniveaus des GER: Was bedeuten sie im Betreuungsalltag?

    Der GER des Europarats unterscheidet sechs Stufen in drei Gruppen: elementare (A), selbstständige (B) und kompetente Sprachverwendung (C). Für die Betreuung zu Hause zählen vor allem die folgenden. Die mittlere Spalte fasst die offiziellen Beschreibungen vereinfacht zusammen, die rechte zeigt unsere Einordnung für den Betreuungsalltag.

    NiveauWas die Person kannWas das im Betreuungsalltag bedeutet
    A2 (elementar)versteht häufig gebrauchte Sätze und Ausdrücke zu Familie, Einkauf und näherer Umgebung; kommt in einfachen Routinesituationen zurechtfester Tagesablauf, Einkaufen, einfache Absprachen; bei Unerwartetem und am Telefon schnell an der Grenze
    B1 (selbstständig)versteht das Wichtigste, wenn klar über Vertrautes gesprochen wird; erzählt einfach und zusammenhängend und begründet kurzGespräche am Küchentisch, Erinnerungen, Absprachen mit Pflegedienst und Nachbarn; Dialekt und Fachwörter brauchen Geduld
    B2 (selbstständig)versteht die Hauptinhalte auch komplexer Texte; unterhält sich spontan und fließend mit Muttersprachlern, ohne größere Mühe für beide SeitenTelefonate mit Arztpraxis und Apotheke, Termine vereinbaren, auch schwierige Gespräche
    C1 (kompetent)versteht anspruchsvolle, längere Texte und Zwischentöne; spricht spontan und fließend, ohne oft erkennbar nach Worten suchen zu müssensehr sichere Verständigung auch in schwierigen Lagen; für die Betreuung meist mehr als nötig
    C2 (kompetent)versteht praktisch alles mühelos und drückt auch feine Bedeutungsunterschiede genau ausannähernd wie in der Muttersprache

    Wie klären Sie die nötigen Deutschkenntnisse vor dem Start?

    1. Situationen aufschreiben: Mit wem muss die Betreuungskraft sprechen? Mit Ihrer Mutter über Familie und Alltag, mit Nachbarn, mit dem Pflegedienst, am Telefon mit der Hausarztpraxis, im Notfall mit der 112.
    2. Arzttelefonate klären: Soll die Betreuungskraft Termine vereinbaren oder Rückfragen der Praxis beantworten, braucht sie mindestens sicheres B1, besser B2. Sonst bleiben diese Telefonate bei Ihnen, und sie begleitet Ihren Angehörigen mit einem Zettel zum Termin, auf dem Ihre Fragen stehen.
    3. Mit dem Anbieter besprechen: Schildern Sie diese Situationen, statt nur „gutes Deutsch“ zu wünschen, und klären Sie gemeinsam, welches Sprachniveau dafür nötig ist.
    4. Zertifikate einordnen: Ein Sprachzertifikat belegt eine bestandene Prüfung; wie sicher jemand im Alltag spricht, zeigt sich erst im Gespräch und in den ersten Tagen.

    Ermöglicht der Anbieter vor dem Start ein kurzes Telefonat oder Videogespräch, können Sie auch selbst hinhören: Sprechen Sie in normalem Tempo und stellen Sie offene Fragen, etwa „Was tun Sie, wenn meine Mutter stürzt?“. Passen die Antworten, kommen Rückfragen?

    Weitere Fragen an Anbieter finden Sie in unserer Checkliste: 24-Stunden-Pflege-Agentur auswählen.

    Betreuungskraft und Seniorin bereiten in der Küche gemeinsam einen Salat zu

    So klappt die Verständigung in den ersten Wochen

    Auch mit gutem Deutsch sind die ersten Tage anstrengend: neue Stimmen, vielleicht Dialekt oder Schwerhörigkeit. Das hilft:

    • Feste Abläufe: ein Tagesplan am Kühlschrank. Was jeden Tag gleich läuft, braucht weniger Worte und gibt Ihrem Angehörigen Sicherheit, gerade bei Demenz.
    • Bildkarten: Fotos oder Karten für Essen, Trinken, Toilette, Schmerzen, Arzt und die wichtigsten Menschen – hilfreich, wenn auf einer Seite die Worte fehlen.
    • Übersetzungs-App: für alles, was genau sein muss, etwa Unverträglichkeiten oder Termine. Kurze Sätze sprechen, das Ergebnis zurückübersetzen lassen, die Sprache offline speichern.
    • Notfallblatt am Telefon: Adresse mit Stockwerk, Name, Alter, wichtigste Erkrankungen, Hausarzt, Ihre Nummer und ein fertiger Satz für die 112, etwa: „Frau Weber, 84 Jahre, ist gestürzt und kann nicht aufstehen.“
    • Wörterliste der Familie: Namen, Kosenamen, Lieblingsgerichte und regionale Ausdrücke, die Ihr Angehöriger benutzt.
    • Anruf am Abend: In der ersten Woche klärt ein kurzes tägliches Telefonat mit Ihnen kleine Missverständnisse, bevor sie groß werden.

    Wie Sie Zimmer und Ankunft vorbereiten, lesen Sie im Beitrag Betreuungskraft zieht ein: Zimmer vorbereiten und die ersten Tage.

    So hilft JaSo24

    Das Team von JaSo24 – Seniorenbetreuung und 24-Stunden-Pflege zu Hause

    JaSo24 bietet mit 20 Jahren Erfahrung Betreuung in häuslicher Gemeinschaft an, legal im EU-Entsendemodell: Die Betreuungskräfte sind bei einem Arbeitgeber in ihrem Herkunftsland angestellt und dort sozialversichert, es gelten die Regeln der Entsendung. Der Festpreis pro Monat:

    PflegegradFestpreis pro Monat
    0 bis 22.595 €
    32.775 €
    42.895 €
    53.165 €
    • An- und Abreise inklusive, keine Vermittlungsgebühr; Kost und Logis im Haushalt kommen hinzu. Monatliche Rechnung, Zahlung per Überweisung, nie bar.
    • Wir werden eine Betreuungsperson für Sie auswählen, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Alle unsere Betreuungskräfte sprechen Deutsch; das ist im Festpreis enthalten und kostet keinen Aufschlag. Das nötige Sprachniveau klären wir vorab mit Ihnen.
    • Praxisnahe Schulung in der eigenen JaSo-Akademie.
    • Feste deutschsprachige Ansprechpartnerinnen: Karina Krupa (Kundendienstbüro) und Liane Vogel (Kundenberaterin für Seniorenbetreuung, 15 Jahre Krankenschwester, über 15 Jahre im Sozialdienst eines Krankenhauses).
    • Kostenfreier Wechsel, wenn es menschlich nicht passt oder jemand ausfällt. Start meist in 4–6 Tagen, schriftlicher Dienstleistungsvertrag mit kurzer Kündigungsfrist, die schon im Angebot steht.

    Kostenlose Beratung: 0800 / 700 88 20. Alle Preise im Überblick finden Sie unter Kosten der 24-Stunden-Pflege.

    Häufige Fragen zur 24-Stunden-Pflege mit deutschen Pflegekräften

    Was kostet 24-Stunden-Pflege mit deutschen Pflegekräften?
    Einen festen Preis gibt es nicht, aber eine durchgehende Versorgung durch einen Pflegedienst kostet ein Vielfaches dessen, was die Pflegekasse zahlt: Für die 168 Stunden einer Woche braucht der Dienst nach dem Arbeitszeitgesetz mindestens vier Pflegekräfte, für die seit dem 1. Juli 2026 ein Pflegemindestlohn von 16,52 € bis 21,03 € pro Stunde gilt. Die Pflegekasse zahlt für einen Pflegedienst höchstens 2.299 € im Monat (Pflegegrad 5). Nur bei einem besonders hohen Bedarf an Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung die außerklinische Intensivpflege.

    Was kostet eine Pflegekraft aus Osteuropa im Monat?
    Die Verbraucherzentrale NRW nennt für das Entsendemodell rund 2.500 bis 3.500 € im Monat (Stand Januar 2026), dazu kommen Kost und Logis. Teurer wird es laut Verbraucherzentrale, wenn die Betreuungskraft gut Deutsch sprechen, einen Führerschein haben oder besonders anspruchsvoll betreuen soll. Das Pflegegeld von 347 € (Pflegegrad 2) bis 990 € (Pflegegrad 5) dürfen Sie dafür einsetzen.

    Wie gut sprechen Betreuungskräfte aus Osteuropa Deutsch?
    Die Deutschkenntnisse von Betreuungskräften aus Osteuropa sind sehr unterschiedlich – von Grundkenntnissen bis fließend; für Betreuungskräfte aus der EU im Privathaushalt schreibt kein Gesetz ein Mindestniveau vor. Klären Sie mit dem Anbieter anhand konkreter Situationen, welches Niveau nötig ist; die Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) helfen bei der Einordnung.

    Welches Sprachniveau braucht eine Betreuungskraft für die 24-Stunden-Betreuung?
    Das hängt von den Aufgaben ab: Für feste Abläufe und einfache Absprachen genügt oft A2, für Gespräche über Alltag und Erinnerungen ist B1 sinnvoll. Soll die Betreuungskraft mit Arztpraxis oder Apotheke telefonieren, braucht sie mindestens sicheres B1, besser B2.

    Was bedeutet „gute Deutschkenntnisse“ in einem Angebot?
    Für Angebote ist der Begriff nicht verbindlich festgelegt. Im deutschen Aufenthaltsrecht entsprechen „gute deutsche Sprachkenntnisse“ dem Niveau B2 (§ 2 AufenthG). Besprechen Sie mit dem Anbieter deshalb konkret, was die Betreuungskraft sprachlich können muss, etwa Telefonate mit der Arztpraxis.

    Arbeitet die Betreuungskraft bei der 24-Stunden-Betreuung wirklich 24 Stunden?
    Nein. „24 Stunden“ beschreibt die Anwesenheit im Haus: Tagsüber übernimmt die Betreuungskraft die vereinbarten Aufgaben und hat Pausen und freie Zeit, nachts ist sie im Haus und hilft im Notfall. Regelmäßige Nachtarbeit gehört nicht dazu, Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.

    Zahlt die Pflegekasse für einen deutschen Pflegedienst zu Hause?
    Ja, für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zahlt sie als Sachleistung bis zu 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (Pflegegrad 3), 1.859 € (Pflegegrad 4) oder 2.299 € (Pflegegrad 5) im Monat. Die Tagespflege hat ein eigenes Budget von 721 € bis 2.085 €. Ärztlich verordnete Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse, bis auf eine begrenzte Zuzahlung.

    Quellen

    • Bundesamt für Justiz – Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 3, 4, 5, 6 und 11 – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – gesetze-im-internet.de/arbzg
    • Deutscher Bundestag – Kontroverse über mögliche Aufweichung des Acht-Stunden-Tages – 22.05.2026 – bundestag.de
    • Bundesamt für Justiz – Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (7. PflegeArbbV), §§ 1, 2 und 4 (Geltungsbereich, Mindestentgelt, Mehrurlaub) – gültig vom 01.07.2026 bis 30.09.2028 – gesetze-im-internet.de/pflegearbbv_7
    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung – in Kraft seit 01.07.2026 – bmas.de
    • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung – Mindestlöhne Altenpflege gestiegen (mit Mehrurlaub) – 01.07.2026 – bundesregierung.de
    • Bundesamt für Justiz – SGB XI § 36 Pflegesachleistung – Beträge seit 01.01.2025, gültig 2026 – gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36
    • Bundesamt für Justiz – SGB XI § 37 Pflegegeld – Beträge seit 01.01.2025, gültig 2026 – gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37
    • Bundesamt für Justiz – SGB XI § 39 Verhinderungspflege – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39
    • Bundesamt für Justiz – SGB XI § 41 Tagespflege und Nachtpflege – Beträge seit 01.01.2025, gültig 2026 – gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41
    • Bundesministerium für Gesundheit – Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege (Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen) – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – bundesgesundheitsministerium.de
    • Bundesamt für Justiz – SGB XI § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – gesetze-im-internet.de/sgb_11/__89
    • Bundesamt für Justiz – SGB XI § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – gesetze-im-internet.de/sgb_11/__120
    • Bundesamt für Justiz – SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37
    • Bundesamt für Justiz – SGB V § 37c Außerklinische Intensivpflege – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37c
    • Verband der Ersatzkassen (vdek) – Eigenbeteiligung in der stationären Pflege erneut gestiegen – 14.07.2026, Daten zum 01.07.2026 – vdek.com
    • Verbraucherzentrale NRW (Pflegewegweiser NRW) – Kosten einer Beschäftigung: So viel kostet eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft – Stand Januar 2026 – pflegewegweiser-nrw.de/kosten-ahbk
    • Verbraucherzentrale NRW (Pflegewegweiser NRW) – Kosten-Tabelle „ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte“ – Stand Januar 2026 – pflegewegweiser-nrw.de (PDF)
    • Europarat – Global scale, Table 1 (CEFR 3.3): Common Reference Levels – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – coe.int
    • Goethe-Institut – Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen (GER): Niveaustufen – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – goethe.de
    • Bundesamt für Justiz – Aufenthaltsgesetz § 2 Begriffsbestimmungen (Sprachniveaus) – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__2
    • Bayerisches Landesamt für Pflege – FAQ Anerkennungsverfahren (Deutschkenntnisse B2) – Stand: abgerufen am 26.09.2026 – lfp.bayern.de

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